Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1909 (1909 (1911))

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Wohlstandspflege 
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Die Ausgaben betrugen: 
Löhne und Versicherung des Personals. .. 
Heizungs- u. Beleuchtungsmaterial, Einrichtung, Ausbesserungen u. s. w. 
Mietanschläge .. 
1909 1908 
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7611, — 
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zusammen. 
Rückeinnahme GVersicherungsdividende) 
Reinaufwande. 
Neunter Abschnitt. 
Hauptstelle für Jugendfürsorge. 
Die fortschreitende Verwahrlosung und Straffälligkeit unserer Jugend führte in 
Nürnberg zur Gründung der „Hauptstelle für Jugendfürsorge“, als deren Zweck satzungs— 
gemäß der Schutz der Jugend und die Förderung aller Jugendfürsorgebestrebungen am Orte 
festgelegt ist. 
Bei der Gründung am 29. März 1909 im großen Rathaussaale erklärte sofort eine 
große Anzahl Anwesender ihren Beitritt. Viele Damen und Herren aus allen Ständen und 
Kreisen waren zur alsbaldigen Mitarbeit bereit, so daß sofort mit der praktischen Tätigkeit 
begonnen werden konnte. 
Den Ehrenvorsitz übernahmen die Herren Oberlandesgerichtspräsident Excellenz 
Dr. Ritter von Schneider und Oberbürgermeister Kgl. wirkl. Geh. Rat Dr. Ritter von Schuh. 
Zum 1. Vorsitzenden wurde Magistratsrat Merklein, zum 2. der Kal. Staatsanwalt 
Kühlewein gewählt. 
Die Mitgliedschaft können Einzelpersonen, sowie Stiftungen, Vereine und Körperschaften 
erwerben. Für Einzelmitglieder ist ein Mindest-Jahresbeitrag von 2 A, für Vereine ein 
solcher von 10 “6 festgesetzt. In der Erledigung der Geschäfte wird die Verwaltung durch 
eine Anzahl von Ausschüssen unterstützt. Der Arbeitsausschuß befaßt sich mit der Er— 
ledigung der praktischen Tätigkeit der Jugendfürsorge im weitesten Sinne, der Ausschuß zur 
Bekämpfung der schlechten Literatur wirkt für diesen Zweck aufklärend durch Ver— 
breitung. guter Flugblätter, durch Fühlungnahme und Einwirkung auf Händler solcher 
Bücher u. s. w, der Finanzausschuß behandelt das Finanzwesen, der Presseausschuß 
regelt die Beziehungen zur Presse, der Ausschuß zur Errichtung eines Lehrlingsheims 
ist in diesem Sinne tätig und der Ausschuß für das Jugendbeim überwacht seine Ein⸗ 
richtung und seinen Betrieb. 
Die allgemeine Tätigkeit erstreckt sich auf die Beaufsichtigung verwahrloster und ge— 
fährdeter, sowie bereits strafbar gewordener Kinder, auf Hilfeleistung mannigfaltigster Art, 
auf Vermittlung von Lehr- und Arbeitsstellen, auf Beschaffung von Kleidungsstücken und 
Lebensmitteln, auf Erteilung von Rat und Auskunft in jeder Weise, auf Unterbrinaung bei 
Familien oder in Anstalten, auf Vermittlung ärztlicher Hilfe u. s. w. 
Ein besonderes Augenmerk wurde der Jugendgerichtshilfe zugewendet. Iwischen 
dem Jugendgerichte, dem Staatsanwalt für Jugendsachen und der Hauptstelle für Jugend⸗ 
fürsorge besteht rege Fühlung. In allen Verbrechens- und Vergehensfällen, sowie bei Uber- 
tretungen, die auf Verwaährlosung schließen lassen, werden eingehende Erhebrunen über die 
persönlichen Verhältnisse gepflogen. Diese lassen sodann erkennen, wo die Jugendfürsorge 
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