Inhaltsverzeichnis: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Herzog von Bayern und Pfalzgraf am Rhein, als solcher zur Zeit 
des Interregnums Reichsverweser, verleiht dem Konrad Stromeier ihm 
und seinen Erben den Wald zu Nürnberg, ihn zu allen Zeiten zu 
pflegen und zu schützen, mit demselben Rechte, wie ihn seine Brüder 
Heinrich und Gramlieb und er selbst so lange besessen hätten. Über 
die Zeit, wann diesen Brüdern die Hut des Waldes aufgetragen 
wurde und ob vielleicht schon vor ihnen Mitglieder der Familie 
Stromer das Forstamt inne gehabt haben, wissen wir nichts. Freilich 
verwahrt das königliche allgemeine Reichsarchiv in München noch heute 
eine in deutscher Sprache abgefaßte Urkunde aus dem Jahre 1228, 
worin Kaiser Friedrich II. dem Heinrich Waldstromer, Ritter, und 
seinem Bruder Gramlieb, die ihm über Meer gefolgt und ihm auch 
sonst treu gedient hätten, zu Dank dafür das oberste Forstmeisteramt 
des Waldes bei Nürnberg verleiht, zu einem rechten Lehen, den Wald 
zu schützen und zu genießen, mit der Verpflichtung, des Kaisers und 
des Reichs Wild in demselben Walde zu „bestellen mit der jährlichen 
Sulz“ und mit der Berechtigung, falls er, der Kaiser, oder seine Nach— 
kommen nicht gegenwärtig seien, an seiner Statt das Wild zu jagen 
und zu genießen. Diese Urkunde ist aber eine ob der Naivität, mit 
der man bei ihrer Anfertigung zu Werke gegangen ist, überraschende, 
offenbare Fälschung — schon aus dem Grunde, weil zu Friedrichs II. 
Zeit noch alle Urkunden lateinisch abgefaßt wurden — die vielleicht 
zu dem Zwecke begangen wurde, der Stadt Nürnberg, die, wie wir 
später sehen werden, die Rechtsnachfolgerin der Waldstromer wurde, 
das von ihr in Anspruch genommene Recht des Wildbanns zu be— 
zeugen. Indessen, so viel geht ja aus der Urkunde von 1266 mit 
Sicherheit hervor, die Stromer erhielten im Laufe des 18. Jahrhun⸗ 
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erblichem Besitz. Man nannte sie nach ihrem Amte die Waldstromer, 
ein Name, der mit der Zeit zum Familiennamen wurde. 
In der Urkunde von 1266 und auch sonst in den Bestätigungs⸗ 
briefen, die die Waldstromer über ihre Rechte am Walde von den 
nächstfolgenden Kaisern erhielten, ist immer nur vom Walde schlechtweg 
die Rede. Dagegen finden wir die Waldstromer etwa seit der Mitte 
des 14. Jahrhunderts nur im Besitze des obersten Forstamts auf der 
Lorenzer Seite urkundlich bezeugt und es ist davon, wie von etwas 
althergebrachtem die Rede. Damit stimmt überein, daß in der schon 
früher von uns herangezogenen Urkunde von 1278, durch die König 
Rudolf dem Burggrafen seine Lehen und Rechte bestätigt, das Forst⸗ 
amt auf der Seite der Pegnitz, wo die Burg liegt, also auf der 
Sebalder Seite, mit dem Rechte, einen Forstamtmann daselbst
	        
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