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Klage Kber Luthers Tod.
Man weiß, daß auch auf jenem Reichstag zu Speier, der den
Anlaß zu dem Ereignis gab, für die proteftantijche Sache nicht? gewonnen
wurde, und daß die fatholifche MReaktion immer weiter ging.
Der plößlich erfolgte Tod Martin Luthers — am 18. Februar
1546 — war ein neuer und Fehr fHmerzlicher Schlag, der die Hoffnungen
der Evangelijchen tief 1iederdriickte, Hans Sachs
Hatte feit feinem Gedicht „Das Kagend Svan-
gelium“ (1540), abgefchen von den erwähnten
Heineren und unbedeutenden Gedichten diefer Ten-
denz, nicht3 gefehrieben, wa3 eine direkte Bethätigung
feiner religiöjen Überzeugung ausdrückte, wiewohl
auch alle Jeine anderen Dichtungen immer erfennen
(ajfen, daß fein Herz treu an Dem neuen Glauben
und der evangelijchen Wahrheit fejthielt. Der Tod
Quther3 war un für ihn wieder die Veranlaffung
zu einem an Innigkeit und cchter Frönunigkfeit unibertrefflichen Gedichte,
in dem er wieder der „gemarterten“ Theoloate an dem Sarge Luther?
das Wort erteilte.
Sedruckt jt das vom 22, März Datierte Gedicht außer in einer
Einzelausgabe ohne Jahreszahl im erften Buche der Nürnberger SGefant-
aug8gabe unter der Überfchrift: „Ein Cpitaphium oder Kagred ob der
Yeiche Doetori Miartint Lutheri“. Da e3 fich jedoch auch tt der
Fachmile: Banz Sachfens Ütberlchrift vom Epifaphiumn auf Zuthers Mod.
HandjcHrift des Dichters, im fünften Spruchbuch (Berliner Küönigl.
Bibliothek) erhalten Hat umd muchrfache Abweichungen gegen den fpätern
Druck aufweift, [do möge c& hier, al8 das fchönfte Zeugnis feiner innigen
Yiebe zu Luther, auch nach der Handichrift vollitändia Klab Finden #).
5) € ift ir dem nachfolgenden Abdruck die Lesart der Handfehrift überall da
beibehalten, wo eS augenfheinlid) ift, daß die fpäteren Abweichungen im Druck von
1558 wie auch in dem Einzeldruck v. S. Feine Berbefferungen, zum Teil wohl au
Sigenmächtigteiten des Buchdruckers find. Die Drthograpbie ift auch hier nach den
ür die anderen mitgeteilten Gedichte maßachenden Orundläken verändert.