24 Klage Kber Luthers Tod. Man weiß, daß auch auf jenem Reichstag zu Speier, der den Anlaß zu dem Ereignis gab, für die proteftantijche Sache nicht? gewonnen wurde, und daß die fatholifche MReaktion immer weiter ging. Der plößlich erfolgte Tod Martin Luthers — am 18. Februar 1546 — war ein neuer und Fehr fHmerzlicher Schlag, der die Hoffnungen der Evangelijchen tief 1iederdriickte, Hans Sachs Hatte feit feinem Gedicht „Das Kagend Svan- gelium“ (1540), abgefchen von den erwähnten Heineren und unbedeutenden Gedichten diefer Ten- denz, nicht3 gefehrieben, wa3 eine direkte Bethätigung feiner religiöjen Überzeugung ausdrückte, wiewohl auch alle Jeine anderen Dichtungen immer erfennen (ajfen, daß fein Herz treu an Dem neuen Glauben und der evangelijchen Wahrheit fejthielt. Der Tod Quther3 war un für ihn wieder die Veranlaffung zu einem an Innigkeit und cchter Frönunigkfeit unibertrefflichen Gedichte, in dem er wieder der „gemarterten“ Theoloate an dem Sarge Luther? das Wort erteilte. Sedruckt jt das vom 22, März Datierte Gedicht außer in einer Einzelausgabe ohne Jahreszahl im erften Buche der Nürnberger SGefant- aug8gabe unter der Überfchrift: „Ein Cpitaphium oder Kagred ob der Yeiche Doetori Miartint Lutheri“. Da e3 fich jedoch auch tt der Fachmile: Banz Sachfens Ütberlchrift vom Epifaphiumn auf Zuthers Mod. HandjcHrift des Dichters, im fünften Spruchbuch (Berliner Küönigl. Bibliothek) erhalten Hat umd muchrfache Abweichungen gegen den fpätern Druck aufweift, [do möge c& hier, al8 das fchönfte Zeugnis feiner innigen Yiebe zu Luther, auch nach der Handichrift vollitändia Klab Finden #). 5) € ift ir dem nachfolgenden Abdruck die Lesart der Handfehrift überall da beibehalten, wo eS augenfheinlid) ift, daß die fpäteren Abweichungen im Druck von 1558 wie auch in dem Einzeldruck v. S. Feine Berbefferungen, zum Teil wohl au Sigenmächtigteiten des Buchdruckers find. Die Drthograpbie ift auch hier nach den ür die anderen mitgeteilten Gedichte maßachenden Orundläken verändert.