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Begünstigung der Jagd wurde die Bevölkerung vom An-
bau öder Ländereien abgeschreckt; auch durfte sie ihren
Besitz gegen die Tiere nicht verteidigen. Ihre Aecker
einzuzäunen lag keineswegs in ihrer Macht; sie hingen
hierin von dem Gutdünken des Beamten ab.!
In vielen Teilen des Reiches hatten mit dem Auf-
kommen der Wohlfahrtsgesetzgebung im 18. Jahrhundert
jie Fürsten die Wildplage vermindert, Auch in den Fürsten-
‚mern gewährte man damals einige Erleichterung. Es
wurde gestattet, zur Verscheuchung des Wildes von den
Feldern auf eigene Rechnung Wildhüter zu halten; die
Kosten hierfür betrugen allein im Fürstentum Ansbach
über 60000 Gulden.? Die französische Revolution zeigte,
wie rasch im Nachbarreich Missbräuchen gesteuert wurde.
Das kühne Vorgehen der 'französischen Nationalversamm-
lung regte in Deutschland den Streit von neuem an. Männer,
die sich zu den Gegnern der Revolution bekannten, forderten
in diesem Punkte Aenderungen.? - Auch in den Fürsten-
tümern kam es hierüber zu Erörterungen.* Bärensprung,
dem 1790 die innere Verwaltung des Ländchens anvertraut
wurde, kannte, da er in Berlin an der Spitze des Forst-
departements gestanden hatte, die mit diesem sich so nahe
berührenden Jagdverhältnisse. Hardenberg übernahm von
'hm die Aufgabe. In der vorläufigen Instruktion, die der König
\m Juni 1791 unterzeichnete, erhielt erseinem Antrage® gemäss
auch Vollmacht, das Tagd- und Forstwesen zu reformieren.
ı. Julius Meyer: Beiträge 186.
2. Gen.-ber, 8 172. Im Rechenschaftsber. vom 10. Jan. 1792
schlägt Hard. für beide Fürstentümer die Kosten auf 60000 fl. an.
3. Häusser? I, 271, 272, 286. — Heigel: Deutsche Geschichte I,
283, 300.
4. Bericht Böhmers d. d. Nürnberg 7. Sept. 1790; R. 96. 168. I,
ss, Finck. an Schul. d. d. Berlin 21. Mai 1791; 255. O. 23.