Inhaltsverzeichnis: Kurzer Bericht von dem Alterthum und Freyheiten des freÿen Hof-Markts Fürth samt denen Prospecten des Hof-Markts, der Kirchen, der vornehmsten Gebäue und der umligenden Gegend

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Altmüͤhl oder Almönæ, seinen Nahmen — Knechten / Maͤgden / Wiesen / gebauten und 
ewigkeiten / von welcher ree wichtigen vlrbeit / so der einfale ngebanten Feldern / Wegen⸗ Bahnuen / Waiden / Jagten / Fisch⸗ 
ende Regen und hauffige Morast unterbrochen noch bey Weissen, wassern / Mahl und Müuhl⸗Wercken / beweglich⸗ und ndewegt 
hurg in Rordgow einige Merckmahl gezeiget werden deren obbe⸗ chen Gütern / und wie selbige ferner Rahmen und Nutzen haben 
obter — uͤeble vielen audern erwehnt / und balatius so gar moͤgen / ohne jemands Widerrede verschafft / einen advocatum oder 
inen Schaupfenning angefuͤhret und fuͤrstellig gemacht. 3 dahin schen erlaubt / anbey mit einem bedrohlichen und 
Die don Carl den Grossen nun erbaute und dem Heil. Martĩno nt ylichen Fiuch / den / der diese Schenckung kraͤncken wuͤrde / be⸗ 
gewdmete CTapelle / machte das gantze Land hieher wallsarthen / zu iegt/ und zwar mit foigenden Worken: di quis, quod absit, hujus 
malen die von dem —— de eb ihente Apiasse aolire Ponationis Munit centiam destruere ũve violare præsu- 
so vollgultig / ais au einen Hrt anlleffen / wodurch dann dieser Ort met, in Die udiii coram Oculis Dei Tormento inextiũgvibilĩ 
Degen haufigen Zufuß des Volcks mit Herbergen anuwachsen ermi juet. Wer da / welches micht zu hoffen / oder SOtt ver⸗ 
ee eeeeeee uc sico u dergressern begunnte und wat hüten wolle/ diese Risdigkeit unserer Schenckung zu schwaͤchen oder 
er zu Zeiten Kayser Ottonis des Grossen in e Wachehun Grund zu richten gewillet / soll solches an den Tag des Jung⸗ 
begriffen / ward aber von ĩeutnosten, einen Sohn gedachten Kaysert ten Gerichts / vor den Augen des allsehenden GOttes mit unaus⸗ 
rne ar auedee sunen Vatter aufgectet / nehst andern loschucher Hollen-Pein in alle ewig Ewigkeit buͤssen muͤssen. 
denachbarten Orten in Rordgow und Francken verheeret/ bis end⸗ Und auf solche Weiß kam Fuͤrth an das Hochfuͤrstl. Bamber⸗ 
uich dieser ungehorsume Printz durch die Macht des Vatters gede⸗ Hochstifft / doch wuchs noch inimer mehr und mehr mit ihrem 
muͤthigt / und nach Zerstoͤrung des benachbarten Roßsials / so eine Wachethum auch die Kayserliche Gnade / wie dann Kapser Hein⸗ 
Parihey gehalten / und nach Wittekindi Zeugnus / der es Horie. gich der iy. den Jahrmarckt / welchen sein Herꝛ Vatter Heiarich 
dale nennet / ein zimlich fester und grosser Platz gewesen / die Ruhe der II. glorwuͤrdigsten Angedenckens von Fuͤrth aus anderweitig 
wieder in diese Gegend geyflanhet worden Es hub sich dieser Ort hin verlegt / von neuen mit der Hiarckt Gerechtigkeit / dem Recht 
aus der Verwuůstung bald wieder empor / und war nebst dem iibrt die Muͤnd zu praͤgen und einen Zoll / (der noch heut zu Tag / Bamber⸗ 
S als zu dessen Endigungs⸗Graͤutzen es von den ÿ gischer Seits an der Bad-Bruͤcke erhoben wird/ beschencket / und 
ichen Pikheimer angegeben wird / dem Hause Bayern zustaͤndig. die ehmalige Freyheiten neuebekraͤfftigt / so daß / wie die Wort lau⸗ 
Weshalben es dann Kahser Heinrich der II, von dem 58 Bayern sen: Mercatores ibidem negotiantes ßnitimis Mercatorum 8v. 
der Heilige beygenahmset / in seinem Schenckungs⸗Brief / so er we Katisbonensium, Würzeburgensium. Babenbergensium justitije 
vz3 Zuͤrih den Bambergischen Hochstifft im Jahr 1007. zu utantur, Itaque ut hoc nostræ Clemeniæ Beneficium præns- 
ranckfurt ertheilt / nostræ quondam hroprietatis ocum· unsern minatis Regularibus plenius liberiusque cedat in Usum, volumus 
mahůgen igenthumo⸗Ort nennet / und mit allen zugehori⸗ oc regali Authoritate percipimus, ut locus iĩlle —X nul. 
sque
	        
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