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Frieden bereits sprechen die preussischen Behörden von
den Einwohnern als königlichen Territorialunterthanen.!
Es hatte wenig zu bedeuten, wenn der Senat Nürnbergs?*
nicht nur diesen Ausdruck, sondern selbst die Bezeichnung
Territorialeingesessene als eine notorisch verfassungswidrige
Behauptung brandmarkte. Immer drückender wurden die
Ansprüche der Beamten an fremde Unterthanen. Diese
selbst wünschten eine Erledigung des Streits in dem einen
der anderen Sinne, da sie trotz verschiedentlicher Be-
lastung‘ durch Preussen von ihrer Landesherrschaft immer
aoch als deren Angehörige behandelt wurden.
Obwohl Hardenberg ein Eingreifen der Behörden gerne
sah, hatte er bisher seine Person damit nicht kompromit-
tieren wollen. Zu Anfang des Jahres 17094 berichtete ge-
mäss einem Referate Kretschmanns die Bayreuther Re-
gijerung, sie sei vielfach genötigt, die Differenzen mit den
Nachbarn und Insassen ohne Resolution zu lassen; sie er-
Sitte sich daher einen Normalbefehl.* In der ‚gleichen
Angelegenheit 'kam es am Ende des folgenden Jahres zu
anerquicklichen Auseinandersetzungen, Schuckmann, der
Dräsident zu Bayreuth, beklagte sich, man gebe ihm So
zweideutige Instruktionen, dass er im Zweifel sei, ob er
Jjie Gerechtsame des Königs durchsetzen solle, oder ob
politische Erwägungen geböten, gegen alle oder einzelne
Nachbarn die Durchführung aufzuschieben.* Der Minister
ti. In der Bekanntmachung Hohenecks an Windsheim vom
7. Juni 1795, in dem Schreiben des Departments an den Senat zu Nürn-
berg vom 25. Aug. 1705 u. Hohenecks an die Frh. v. Crailsheim
vom 4 Okt. 1795.
2. Schreiben an die Regierung in Ansbach d. d. Nürnberg
ı2. Nov. 1795; R. XL 20.
3. Bericht der Bayreuther Regierung d. d. Bayreuth 7. Jan.
1794; R. 44 C. 3-
4. Kretschmann: Hof u. Staat I, 146 ff.