Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1909 (1909 (1911))

Allgemeine Gesundheitspflege 
J. Rechnunssergebnisse. 
Die Rechnung des Vieh— und Schlachthofs zeigt folgenden Abschluß: 
Einnahmen 
Futter⸗ Erneue⸗ 
Be⸗ ge⸗ rungs⸗ 
trieb schäft fonds 
— 
Abschreibung — 
zum Erneue-⸗und 
rungsfonds Tilgung 
Jahr 
—— — 
A 
15 
— 
! 
⸗⸗ 
A 
1909 615 300 156 b84 11179 
1998 611929 152452 54912 
88 o23 138 326 11179 72019 
584561 140290 54912 71197 
256581. 
2554871 
Die Rechnung des Trichinenschauamts zeigt: 
1909 1908 
75119 81710 M 
758566, 76304, 
Minderung 
gegen 1908 
6592 M 
448, 
Einnahmen 
Ausgaben. 
Mehr— 
Einnahme 
—— 
16 986 
10846 
Zweiter Abschnitt. 
Polizei über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. 
J. Haus- und Notschlachtungen. 
Die außerhalb des Schlachthofs von Privaten zum Hausgebrauche vorgenommenen 
Schlachtungen und die wegen mehr oder weniger schwerer Erkrankung der betreffenden Tiere 
vorgenommenen Notschlachtungen betrafen: 3 Pferde, 1 Ochsen, 17 Kühe, 3 Kälber, 520 
Schweine, 5 Schafe und 31 Ziegen. 
Von diesen Tieren erwiesen sich als tauglich: 1 Ochse, 5 Kühe, 2 Kälber, 518 Schweine, 
5 Schafe und 30 Ziegen; im Nahrungs- und Genußwert erheblich herabgesetzt wurden be— 
zunden: 7 Kühe, 1 Kalb, 2 Schweine und 1 Ziege; von 5 Küben war der ganze Tierkörper 
untauglich. 
Außer den als untauglich erklärten ganzen Tieren waren zu beseitigen die Lungen bei 
je 4 Rindern und Schweinen und bei 1 Kalb und 1 Ziege; die Lebern bei 3 Schweinen und 
bei 1 Kalb und 1 Ziege; sonstige einzelne Organe bei 2 Kälbern und 9 Schweinen; sämtliche 
Baucheingeweide bei 4 Rindern und 1 Kalb und 351/, kg9 Rindermuskelfleisch. 
Die Ursache der Notschlachtungen bildete bei Kühen: Bauchfellentzündung 4 mal, 
Lungenemphysem 2mal, Darmentzündung, Herzbeutelentzündung, Fremdkörper im Schlund, 
Aufblähen, Futtervergiftung, Tuberkulose, Gebärmuttervorfall, Verletzung der Gebärmutter, 
Panaritium, äußere Verletzungen je 1mal; bei Schweinen: Verdauungsstörung 11 mal, Darm— 
entzündung, Lungenentzündung, Nabelbruch und äußere Verletzungen je 1mal; bei Pferden: 
Kreuzlähme und Lahmheit je 1mal; bei Ziegen: Schwergeburt 1mal, äußere Verletzungen 
2mal und bei Kälbern: Nabelvenenentzündung 1wal. 
II. Uberwachung des Brotverkehrs. 
Die Bestimmungen über die Überwachung des Betriebs der Bäckereien und Brothand⸗ 
ungen sind im Berichtsiahre unverändert geblieben. (Siehe Verwaltungsbericht 1907 GS. 236.) 
Sämtliche Pferde wurden nach der Tötung dem Schlachthofe zur weiteren Ausschlachtung zugeführt.
	        
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