fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1909 (1909 (1911))

Landwirtschaft, Gewerbe, Handel 
2. Nachschau in handwerksmäßigen Betrieben. 
Gemäß der zum Vollzuge der Kaiserl. Verordnung vom 9. Juli 1900 und der Bekannt— 
machung des Reichskanzlers vom 13. Juli 1900 ergangenen Ministerialentschließung vom 
18. Dezember 1900, betreffend die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen 
in Werkstätten mit Motorbetrieb, wurde die entsprechende Nachschau gehalten. 
Es wurden im Berichtsjahre 611 (608) Kontrollen ausgeführt, die 67 (80) Beanstan— 
dungen zur Folge hatten. Eine Strafanzeige war nicht erforderlich. 
Auf Grund der bestehenden Sonderbestimmungen wurde in verschiedenen sonstigen 
handwerksmäßigen Betrieben die Aufsicht durchgeführt: 
58 (167) mal in Betrieben, in welchen Tierhaare und Borsten verarbeitet werden, 
wobei sich 30 (339) Beanstandungen ergaben, die jedoch ohne Veranlassung zu Strafanzeigen 
behoben wurden; 
89 (89) mal in Buchdruckereien, wobei 19 (18) Beanstandungen erhoben wurden, die 
ohne Strafanzeige zur Erledigung kamen; 
67 (46) mal in Steinmesgbetrieben, wobei sich 11 (6) Beanstandungen ergaben, die 
einen Anlaß zu Strafanzeige boten; 
129 (123) mal in Maler-, Anstreicher- und Tünchereibetrieben, wobei 19 (13) Beanstan— 
dungen erhoben wurden, die ohne Strafanzeige zur Erledigung kamen; 
23 (17) mal in Wäschefabriken u. a, wobei sich 7 (3) Beanstandungen, iedoch ohne 
Anlaß zu Strafanzeigen ergaben; 
1048 (702) mal bei Kleidermacherinnen, Putzmacherinnen, Damenschneiderinnen und in 
Damenkonfektionsgeschäften, wobei sich 317 (143) Beanstandungen ergaben, die 4 (4) Straf 
inzeigen notwendig machten. 
Auf Grund der oberpolizeilichen Vorschriften vom 7. November 1906, die Einrichtung 
und den Betrieb von Bäckereien, Konditoreien und verwandten Betrieben betreffend, wurden 
in 225 (210) Bäckereien die Arbeitsräume eingesehen und ausgemessen. 
Bei 190 (184) Bäckereien entsprachen die Arbeitsräume den oberpolizeilichen Vorschriften 
nicht; 181 (192) derartige Fälle gingen vom Vorjahre über. Hinsichtlich der beanstandeten 
Bäckereien hat die Kgl. Regierung von Mittelfranken 
in 186 (86) Fällen Befreiung von der Einhaltung der Vorschriften gewährt: 
in 91 (63) Fällen wurde auf ein oder mehrere Jahre Nochsicht erteilt; 
in 18 (41) Fällen erfolgten Umbauten der Bäckereianlagen; 
in 2 (65) Fällen wurden Bäckereibetriebe freiwillig eingestellt, weil sie den Vor 
schriften nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten hätten nach 
kommen können; 
Fällen waren die eingeleiteten Verhandlungen am Schlusse des Berichts 
jahrs noch nicht abgeschlossen. 
3. Nachschau in Gast- und Schankwirtschaften. 
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 28. Januar 1902 über die Beschäftiguns 
von Gehilfen und Lehrlingen in Gast- und Schankwirtschaften wurden im Berichtsjahre o¶ 
(403) Kontrollen vorgenommen, welche zu 93 (97) Beanfstandungen und zu keiner (8) Straf 
anzeige führten. 
Wegen der Vornahme von Lohnauszahlungen in Wirtschaften erfolgte 1 (61) Strat 
anzeige. 
4. Kinderschutz. du 
Im Vollzuge des Kinderschutzgesetzes wurden 738 (1562) Kontrollen vorgenommen, 
zu 133 Beanstandungen und 1 (2) Strafanzeige führten.
	        
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