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Polizeisoldaten betr. — (Reggsblatt 1813, Seite
1213) unzuläössig.
Zweiter Abschnitt.
Andere Einnahmen.
8. 65.
Die Neben-Einnahmen bestehen:
1) in den zulässigen Belohnungen für die im
8. 31 aufgezählten besonderen Dienste, und
2) in Remunerationen für außerordentliche Dien—
stes⸗Auszeichnungen.
dienstealter
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Solde de
Dritter Abschnitt.
Casernirung und Menage.
8. 66.
Die bei der Polizeiwache befindliche unverhei⸗
rathete Mannschaft ist casernirt und hat zu mena⸗—
giren, wie dieses in der Kasernen⸗Ordnung vom
1. Mai 18585 näher bestimmt ist.
Die Oberaufsicht in der Caserne liegt dem in
derselben wohnenden Polizei⸗Rottmeister ob, welcher
allenfallsige Verfehlungen der casernirten Mannschaft
gegen die Casernen⸗Ordnung dem Oberrottmeister
ungesäumt anzuzeigen hat.
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