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Behörde nur unter der Bedingung, dass man denselben
den gegenwärtigen allgemeinen politischen Verhältnissen
gemäss finde. In einer Zeit, in der des Zaren Truppen an
der Seite Oesterreichs fochten, schien die Angelegenheit
wichtig genug, um den Gegenstand eines Berichtes des
Ministeriums an den König zu bilden. Je höher die Be-
amten standen, um so mehr trugen sie den Schwächen
des Königs Rechnung. Das Kabinettsministerium erklärte
zwar, nur die Belegung Nürnbergs selbst mit preussischen
Truppen könne dem Uebel abhelfen; aber es stellte noch
bescheidener als Hardenberg alles dem Belieben des
Herrschers anheim.! Dieser lehnte anfangs den Rat ab;
er sprach von demselben sogar mit einem leisen Anflug
von Ironie? Bald traten auch bei ihm Besorgnisse hervor.
Er befahl dem Ministerium wenigstens, es solle sich der
Gesinnungen des Wiener Hofes versichern. Dasselbe zog
statt der unbestimmten Grenze eine feste Linie, in dem es
dem Kaiser mitteilte, Friedrich Wilhelm sei bei Wieder-
holung der Unruhen zu militärischer Besetzung der Stadt
entschlossen.‘ Thugut schwieg sich in der Sache
aus.5 Die Drohung wurde in der Folge nicht ausgeführt.
Das Zurückebben der fränkischen Politik nahm der
interessierte Teil des Publikums sofort wahr. Vor 1706 fie]
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1. Bericht der 4 Kabinettsminister an ihn vom 6. Mai 1799:
man könne den Wiener Hof vor Ausführung des Schrittes von dem-
selben benachrichtigen; allerdings dürfe man nicht um förmliche
Einwilligung des Kaisers nachsuchen. Verweigere derselbe seine
Zustimmung, . so könne der König immer noch den Zeitumständen
gemäss handeln.
2. S. die Kabinettsordre vom 10. Mai 1790.
3. Kabinettsordre an das Kabinettsmin. u. an Hard. d. d. Pots-
dam 14. Mai 1799; R. 50. n. 41—4.
4. Reskript an die preussische Gesandtschaft in Wien d. d.
Berlin 26. Mai 1799, ad mand. Finck., Alv., Haugw.; ebda.
5. Alv. an Hard, d, d. Berlin ır, Sept. 1799; ebda.