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den Gedanken eines Consistoriums, eines „senatus presbyterorum“ aus.
von dem eine Eheordnung, ausgehen solle.
Nunmehr schien die Übereinstimmung der nürnberger und aus-
bacher Theologen gesichert zu sein, jedoch wollten sie die Ordnung
aicht ausgehen lassen, ohne auch die Zustimmung der Wittenberger
zu derselben zu haben. Diese waren freilich schon von Link und
Osiander wegen des baptismus condie. angegangen worden *), und
ebenso war ihnen das Brenzsche Gutachten hierüber zu Gesicht ge-
kommen ?). Spengler erwartet am 17. Mai®), dass die Ordnung dem-
aächst nach Wittenberg geschickt werde zur Begutachtung, und bittet
den Hausgenossen Luthers, dafür zu sorgen, dass dieselbe nicht lie-
ven bleibe. Hier sehen wir einmal den Mann an der Arbeit, dem
es zu verdanken ist, dass der Gedanke einer Kirchenordnung in
Nürnberg nicht endgiltig aufgegeben worden ist, und dass beim Rat
die politischen nicht die kirchlichen Interessen überwogen, so dass
ihn Eck in seiner Schmähschrift gegen die Kirchenordnung (ef. unten)
acben Osiander und Vogler als Haupturheber der Ordnung kenn-
„cichnet. Freilich vollzieht sich Spenglers Arbeit fast ganz in der
Stille, so dass es schwer wird, seinem Verdienst gerecht zu werden.
Aber so entscheidend sonst Spenglers Einfluss in den wichtigsten
Fragen war, in der Frage der Kirchenordnung gelang es ihm nicht,
den passiven Widerstand der hochvermögenden Herrn zu überwinden.
Die Aufrichtung einer allgemeinen "evangelischen Kirchenordnung
war mit dem Frankfurter, Tag endgiltig aufgegeben, so konnte sich
der nürnberger Rat dem Drängen des Markgrafen, der gemeinsamen
Visitation die gemeinsame Kirchenordnung folgen zu lassen, nicht
mehr entziehen, und er musste sich entschliessen, ob er seine Zu-
stimmung zu der von den Theologen der beiden Gebiete einstimmig
festgesetzten Ordnung erteilen wolle. Allein der Rat hatte jetzt auf
einmal gewichtige materielle Aussetzungen an dem Entwurf, welche
von neuem weitausholende zeitraubende Verhandlungen nötig mach-
ten. Das Hauptbedenken des Rats war der Artikel von dem Bann,
1) Brief Luthers an Link vom 12. Mai, de WetteIV, 254, und Luther
an Osiander 13. Mai, de Wette IV, 256.
2) Luther an Link, 26. Juni, de Wette IV, 267.
3) ‘Brief an Veit Dietrich, May er, Spengleriana.