Full text: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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lagegen hielt fest an dem Gedanken der allgemeinen Kirchenordnung 
and war, so lang für dieselbe noch die leiseste Möglichkeit bestand, 
in der geplanten besonderen Kirchenordnung nicht einen Schritt vor- 
wärts zu bringen, so dass Osiander von der Kanzel gegen den Rat 
donnerte 1). So wurden die brandenburgischen und nürnbergischen 
Sesandten auf dem Tag zu Frankfurt im Juni in der gemeinsamen 
[nstruktion. beauftragt, von neuem den Antrag einer allgemeinen 
avangelischen Kirchenordnung zu stellen 7). Dieser Antrag war von 
vornherein aussichtslos, denn dadurch wären die, verborgenen Diffe- 
renzen offen an den Tag getreten 3%), am 9. Juni wurde er abgelehnt, 
and damit der ganze Gedanke, dessen Ausführung dem evangelischen 
Kirchenwesen eine ganz andere Gestalt gegeben hätte, zu Grab ge- 
tragen. 
In Ansbach hatte man dieses Ergebniss vorausgesehen und die 
Zwischenzeit dazu benützt, an dem vorliegenden Entwurf der Kirchen- 
ordnung zu bessern und zu feilen. Anfangs Mai war derselbe mit den 
Abänderungen der brandenburgischen Theologen wieder in die Hände 
des Rats gelangt begleitet von einem Brief Voglers, in welchem er 
um neuerliche Prüfung des Commissionsentwurfs durch die nürnberger 
Theologen bat. Es war ihm wohl vor allem darum zu thun, Osian- 
ders Meinung einzuholen, des bedeutendsten Theologen im beider- 
seitigen Gebiet, und dieser gab wirklich seinen bisherigen Wider- 
spruch gegen den Commissionsentwurf auf — vielleicht froh, eine 
verfahrene Sache wieder ins Geleis bringen zu können — und nahm 
an der gemeinsamen Beratung der nürnberger Geistlichkeit teil, bei 
welcher er naturgemäss, nachdem die Anderen den zu corrigierenden 
Entwurf verfasst hatten, das Übergewicht besass, so dass die Ab- 
Änderungsvorschläge der nürnberger Geistlichkeit in 16 Artikeln im 
Grund genommen Osiandersche Anträge sind, ja stellenweise, z. B. 
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1) Ratsverlässe 0, 179. 
2) Der Rat an Georg Briefb. 115. - 
3) Ansbach. Randbemerk. an einem Brief des Churfürsten von Sach- 
zen vom 2. Dez. 32, Tom. IX, Nr. 58: Dieses Widerraten (einer allgem. 
Kirchenordnung) ist damals der Schwärmer halben geschehen, die nicht 
darein willigen wollten, und man besorget, man mocht dadurch andere 
Handlung umstossen. davon es nachmals kommen ist.
	        
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