Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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Strafe der Excommunication verboten, sich visitieren zu lassen *), ähn- 
liche Verbote hatten auch die übrigen Bischöfe erlassen, und der 
Bischof von Eichstätt strafte den Pfarrer von Alesheim, der sich 
hatte examinieren lassen, um 30 fl. ?). Eine ganze Reihe von Lehens- 
herrn weigerte sich, die Pfarrer zur Visitation nach Ansbach zu 
senden, darunter auch die Städte Dinkelsbühl und Windsheim®). 
Da war es in einzelnen Fällen natürlich ganz unmöglich, den Wider- 
stand zu brechen, noch im Dezember 28 waren z. B. eine ganze 
Reihe von Geistlichen der Diözese Eichstädt noch nicht zur Visita 
tion erschienen *). War das Pfarrvolk denm Markgrafen zuständig. 
konnte man die Widerspänstigen “dadurch zum Gehorsam bringen. 
dass ihnen die Reichnisse unterbunden wurden, für die Fälle aber. 
in denen dem Markgrafen weder die Obrigkeit, noch das Lehen zu- 
stand, wusste dieser selbst keinen besseren Bescheid, als „gemach zu 
verfahren“ 5). Ebenso suchten sich einzelne Geistliche durch die 
Berufung auf den schwäbischen Bund der an sie gestellten Anfor- 
derung zu entziehen. Auch Beamte des Markgrafen widersetzten 
sich der Visitation, so verweigerte der Amtmann von Gunzenhausen 
den Anordnungen seines Herrn den Gehorsam unter Berufung auf 
die Beschlüsse des schwäbischen Bundes °), und aus einer späteren 
Zeit, dem Jahre 1580, erfahren wir, dass der Hauptmann Beulwitz 
von Hof die evangelischen Kirchendiener ihres Amtes entsetzte 7). 
Zur Aufrechthaltung des durch die Visitation Erreichten setzte 
der Markgraf auf Antrag der Visitatoren Superattendenten ein, aber 
während diese sie mit „fürstlicher Gewalt und Befehl“ ausgerüstet 
wissen wollten ®), beschränkte der Markgraf die Rechte des Superatten- 
denten darauf, „dass er samt dem Amtmann desselben Orts den oder 
1) Mandat vom 28, Sept. 1528;abg. Strobel, Miscellaneen Nr. I, 91 ff. 
2) Von der Lith S. 285. 
3) Die betr. Schreiben sind enthalten in Tom. X f. 244 ff. 
4) Statth. an Georg Christtag 29 (28) X, 173 f. 
5) Georg.an die Statth. Joh. Evang. 1529. VIII f. 474. 
6) Von der Lith S. 285. . 
7) Kraussold, Geschichte der evang, Kirche im Fürstenthum Bay 
reuth S.. 83 f, ; 
8) Anträge der Visitatoren VIIL. 467. 
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