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Meiner Ansicht nach haben wir keinen Grund, ihre Glaub-
würdigkeit in Frage zu ziehen. — Lochner sagt selbst 1), dass
man leider nicht wisse, was in der Handschrift der ehemaligen
Sammlung Campe Urschrift, und was späterer Zusatz gewesen
sei. Campe giebt dies in der Publikation seiner Handschrift
von 1828 leider nicht an; er bemerkt nur in seinem Vorwort 2),
dass in seinem Manuseript nicht nur die Fortsetzung der Nach-
richten Neudörfers, sondern auch Sterbejahre etc. Nachträge
des Andreas Gulden seien. So könnte auch die hier in Be-
tracht kommende Notiz von Gulden herrühren, umsomehr, da
sie neben einer Angabe über Pencz Tod steht, die gleich ihr
in den anderen Handschriften fehlt. Da das Manuscript Campes
nicht mehr nachweisbar ist, lässt sich die Frage nicht endgültig
entscheiden. Das steht aber fest, dass die bewusste Angabe
auch als späterer Zusatz, selbst als ein solcher von der Hand
des erst um 1660 schreibenden Gulden noch vollen Glauben
verdient, da sie offenbar auf Nürnberger Traditionen beruht.
Zu ihren Gunsten spricht jedenfalls, dass der auf den Tod
des Pencz bezügliche Zusatz der Campeschen Handschrift in
seinen beiden Hauptpunkten seine urkundliche Bestätigung
gefunden hat 3).
Die in Frage kommende Angabe der Campeschen Hand-
schrift lautet: „Ao. 1521 hat er (Pencz) allhie das
Rathaus renoviert, welches zuvor von Hans
Graffen ao. 1340 von neuem gemacht worden“)
Es konnte nicht fehlen, dass eine so allgemein gehaltene Mit-
teilung verschiedene Deutung erfuhr. Der erste, der sie über-
nahm, ist Murr®); er wiederholt sie jedoch nur, ohne sie zu
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1) a. a. O. p. XX.
2) Neudörfer-Lochner p. XVII.
3) Das Campesche Manuseript berichtet (Neudörfer-Lochner p. 137),
dass Pencz im October 1550 in Breslau gestorben sei. Dasselbe besagt das
grosse Totengeläutbuch von S. Sebald in Nürnberg (s. Hans Bösch, Mitteilgn.
d. Germ. Nat, Mus. 1889 II, 70 u. Anz, d. Germ, Mus. 1893 N. 2 pP. 39— 40).
4) Neudörfer-Lochner p. 187.
5) C. T. v. Murr, Beschreibung d. vornehmsten Merkwürdigkeiten in
Nürnb, u. Altorf 1778 p. 392.