Metadata: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

34. 
anzuzeigen. Letztere hatten dann, wie in obigem Fall, bei 
jem Rugsamt die Bestrafung der Schuldigen zu beantragen, 
Bei der verhältnismässig geringen Anzahl der Bleistift- 
macher genügten zur Durchführung jener Massregeln zwei 
Meister, von denen jedes Jahr meist im Mai, Juni, später 
Juli, einer abgehen musste, der dann durch einen Neuge- 
wählten ersetzt wurde. !) -— 
Es ist hier der Ort, eine weiter oben gemachte Be- 
merkung, wonach nur ein Bleistittmachersohn das Gewerbe 
betreiben dürfe, etwas einzuschränken. In der Zeit bis 
zum Erlass der Bleistiftmacherordnung besteht nämlich 
lie Einrichtung, dass durch den Rat dem einen oder anderen 
ausserhalb des Handwerks stehenden eine besondere „Kon- 
zession“ oder „Vergünstigung“ zum Bleistiftmachen erteilt 
wird. Dieselbe erstrekt sich indess ausschliesslich auf 
die betreffende Person, „auf ihre Einshand“?) d. h. ohne 
andere Arbeitskräfte®) „ad dies vitae“ „auf Lebenszeit“ *); 
ein solcher, „Vergünstigter“ darf also weder Lehrlinge 
noch Gesellen halten vielmehr muss er seine Söhne zu 
einem berechtigten Meister in die Lehre schicken. 5) Als 
„Vergünstigung“ wird das Bleistiftmachen meist nur neben 
einem Hauptberuf betrieben, so ist der eine, dem sie ge- 
yeben wird, ein Totengräber, °) der andere eine Thorwart 
am Vestnerthor, 7) u. s. w. Trotzdem ist leicht begreiflich, 
1} Bei anderen Gewerben hören wir von einer bedeutend höheren 
Zahl der Vorgeher oder Geschworenen; 3, 4, 5, selbst 9 kommen vor; 
letztere Zahl findet sich bei den Metzgern und zwar teilen sich da 
lie Geschworenen in „sechs rinderne und drei schweinerne und diss 
Jarum, dass bald einer da, der andere dort auf dem Viehkauf ist, damit 
loch einer oder mehr, so es vonnöthen, vorhanden ist.“ (Bericht über 
verschiedene u. s. w. Amb. Nr. 20. f. 65 f.) 
2) Rats-Prot. tom. 1725, Nr. 8. f. 81. 
3) Rats-Prot. tom. 1712. Nr. 12. f. 161. 
4) Rats-Prot. tom. 1730. Nr. 12. f. 68. — 
5) Rats-Prot. tom. 1725. Nr. 8. f. 81. 
6) Rats-Prot, tom. 1712. Nr. 12. f. 161 
7) Rats-Prot. tom. 1706. Nr. 3. £. 114.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.