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Also sollte nach der Zeit bezahlt werden, Somit
ständen sich die Gesellen bei dieser Mehrarbeit besser
als bei der gewöhnlichen, da ihnen die Zeit ohne
Rücksicht auf die geleistete Arbeitsmenge bezahlt
wurde, entgegen dem sonst üblichen Verfahren, das
Bezahlung des fertiggestellten Arbeitsquantums ohne
Rücksicht auf die verwendete Zeit vorsah.
Endlich seien noch einige kleineren Sachen er-
wähnt, die sich in Verlässen des Jahres 1548 wider-
spiegeln, so sehen wir einen Meister im Handel nach
Strassburg (3095). Für den Exporthandel waren ja
Zwischenhändler oder Verleger eingeschaltet worden
zwischen Produzenten und Konsumenten. Bei diesem,
Michel Dorsch, lässt sich nicht entscheiden, ob er
zu diesen gehört hat. Er tritt auf als „Platiner“,
aus welcher Bezeichnung ich aber keine absoluten
Schlüsse ziehen möchte. Er kann Produzent gewesen
sein, der auf eigene Faust sich am Exporthandel be-
teiligte, man wird ihn sich auch im Übergang zum
Verlegertum vorstellen können, ja auch die Annahme
lässt sich nicht widerlegen, dass er Verleger war und
nur seiner anfänglichen gewerblichen Tätigkeit nach
Plattner genannt wurde, wie er ja sehr gut als —
vielleicht ein kaufmännischer — Verleger von Plattner-
arbeit zu diesem Handwerk hinzugerechnet werden kann.
Einen weiteren Beweis für die von mir be-
hauptete Ungenauigkeit und daraus entspringende Un-
fruchtbarkeit der mittelalterlichen Handwerkbezeich-
nungen bietet gleich ein zeitlich sehr nahe stehender
Verlass, nämlich aus dem April des gleichen Jahres
(3088). Er erwähnt Hansen Freitag, den Plattner in
Eisen. Er erscheint leider nur an dieser Stelle, so dass
aus den Verlässen eine nähere Bestimmung seiner
Tätigkeit nicht zu erlangen ist. Nun hat aber die weit-