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sagt nur, dass sie in fur unredlich halten wollen; da-
mit er wieder redlich werde soll man auch den ge-
dachten — sein Name war Ernst — 2 tag ins loch
straffen (!) (2246).
Eine aus dem Jahre 1542 stammende Kontroverse
zwischen Plattnern und Schermesserern wird an
anderer Stelle behandelt werden.
Einen Beweis für die fortgehende Handelstätig-
keit des Handwerks liefert ein Verlass vom 11. VII. 1543.
Er erwähnt die Bestellung umb etlich tausend packe-
netlein (Falkonetlein) und sturmhauben, auch 500 zentner
zindstrick (2748). Hiermit fällt der erste Strahl einer
neuen Zeit in unsre Publikationsreihe, soweit sie die
Plattner betrifft, der Zeit, die immer mehr das Hand-
werk der Harnischmacher von seiner stolzen Höhe
und —- man darf wohl sagen — führenden Stellung
innerhalb des Waffenhandwerks überhaupt stürzen
sollte. Noch ist freilich von einem wirtschaftlichen
Rückgang nicht die Rede, gestattet doch der Rat im
gleichen Jahre, Gesellen in den sondern stunden ze
arbeiten zegeben, da solches mehr nützlich als schäd-
lich sei (2796). Möglich vielleicht, dass es sich um
eine Zeit besonders günstiger Konjunktur handelte,
dass erstmalig von der Bestrafung einiger Meister ab-
gesehen wurde, die ohne Erlaubnis Überstunden ein-
geführt hatten. Der Umstand aber, dass solches zum
Plattnergesetz gebracht und freigelassen werden sollte,
zeigt, dass die Zeiten für unser Handwerk noch günstig
waren. Eine weitere Bestimmung dieses Verlasses
beweist sodann, wie sozial der Rat dachte, und wie
er darauf bedacht war, die durch die Neuerung stärker
angespannten Gesellen nicht zu benachteiligen: allein
das solche arbeit nicht stückweis angedingt und belont
werd (wie sonst die übliche Art der Bezahlung war).