verden, und alles Geld zum weniagften halb an auten groben,
and dann halb an Heinen ganagbaren Sorten in die Bancho ge:
eget, auch wiederunt herausgezahlt werden, — aber höher nit,
dann fie in Jüngft publizirten ANMüng-Editt vahurt.!) Zur Beftret-
‘ung der Kolten des Banco wurden Gebühren in Anfpruch ge:
nommen.
Einer von den Obermarktherren, welche von da ab den
Titel „Bancoherm“ führen, und einer von den Marktvorgehern
jollten abwechfehr eine Woche lang dem Baunco, wann und fo:
lange man {chreibt beiwmohnen, außerdem waren den verordneten
deputirten Herrin und Marktvorgehern alle vom Baucho her:
rührende Streitigkeiten zur Erörterung überwiefen, während der
Rat damit verfchont werden follte.?)
Als die erften Bancoherrn erfcheinen Sigmund Sabriel
Holzfchuher, Wilhelm Imhof und Jakob Welfer, die damaligen
Marktvorftcher maren Bartholomäus Diatis, Nicolaus Rotenagater,
Magnus Dilber und Jakob Pramı. 3
Bancoamt und Bancofjachen.
Welche Streitigkeiten vor die Bancoherrn und Marktvor-
teher gezogen werden, bezw. was für Sachen in Banco gehörig,
darüber ergaben fich bald Schwierigkeiten, die dem Rat zu mehr-
fachen Erläffen und Erläuterungen der Bancoordnung Anlaß
gaben, fo unterm 20. September 1620 und 19. März [622.*)
Zn lebterenm wurde erläutert, daß dem Banco niemand,
als Bandelsleut, auch deren Faktoren und deren Verleger tam
active, quam passive, das ift fowohl im geben als nemen, die
Rentierer aber allein Active, das ift im nehmen, ratione der De-
»osito Gelder, unterworfen und daß Die Bancobezahlug auf
z Bauvptfällenm berube, nämlich auf Kaufen und Merkaufen, oder
!) Ybj. III der Banco-Ordnung.
') 3. 15 der Bauco-Orduung,
3) cf. das im Germanifchen Mufenm befindliche Bancobuch: Ankunft
jes Bancho in der heiligen Reichsftadt 2Türnberg.
5 pofqinger, a. a. 0. Beil. VI, VII und VAN.
»f. bierüber namentlich Dr. Silberfchmidt, a. a, MO. S. 78 ff.