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Handelsbezahlungen, fürs andere auf Wechfelgeldern und fürs
dritte auf Depofiten und folche Intereffegeldern, deren man fich
am Handtieren zum Gewinn gebrauchen thue.“ Nur in diefen
5 $ällen, in welchen „tamquam in causis mercantilibus et privi-
‚egiatis ein Appellation an das Kammergericht unzuläjfig, ift der
Banco zuftändig, nicht jedoch in anderen SGefchäften von Handels-
leuten herrühren, fondern vom Kaufen und Derkaufen eigen:
thumblicher heuffer undt grundt herrühren, auf bebaufungen iure
hypothecae {ftehen 20. —“
Inzwifchen waren dem Banco zwei_ Rechtsgelehrte vom
Rat zugeteilt worden, Dr. Yakob Scheurl und Dr. Hohannes
Ehriftoph Oelhafen, im Derein mit denen die Bancoherrn und
Marftvorjteher die Streitigkeiten zu entjcheiden hatten.
Nüt den Beftimmungen des erwähnten Ratsverlaffes vom
|9. März 1622 waren aber die Schwierigkeiten Feineswegs ge:
hoben, es Famen immer noch fehr viele Streitigkeiten „wegen der
Bezahlung mit neuem Gelde“ vor den Rat, womit derfelbe
verfchont bleiben wollte. Nachdem durch Ratsverlaß vom 1. Au-
zufit 1622 die Streitigfeiten in MWährungsfragen dem Banco
überwiejen wurden, und infiruftionsweife durch Dekret vom
21. Mai 1623 alle Sachen wegen Auffündigung und Bezahlung
vor den Banco gesogen werden follten, führten die Derfuche zur
£öfung der beftehenden Unflarbeiten und das Derlangen nach
zinheitlicher Regelung der Kompetenzverhältniffe, insbefonders dem
Stadtgericht gegenüber, fchließlich zur Derweifung aller {trittigen
Kaufmannsfachen vor das Bancoamt. »
„Und nachdem wegen der Bezahlung. allerhand Streitig:
feiten fich zwifchen den Debitoren und Creditoren circa tempus
;ontractus et solutionis ereignet, auch von Tag zu Tag fehr
äberhand genommen, und die Rathftuben darmit gleichfam über:
"hwemmt werden wollen, hat offt Edelbemelter Rath, alle ANer:-
fantil, teils Wechfelunrichtigfeiten und anderer, fo dem Bancho
Onften nicht unterworfen entftandenen Strittigfeiten, an den Bancho
oermwiefen“. 2)
') Dierüber Dr. Silberidhmidt, a. a, 0. SS. 82 ff.
"cf. Bancobnuch „Ankunft des Bauchbo“