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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
Lernmittelfreiheit für hier beheimatete und hier wohnhafte Kinder, welche die Volks—
schule besuchen, wird seit 1911 nicht mehr durch die Armenpflege, sondern durch einen aus
Mitgliedern des Magistrats, des Gemeindekollegiums, des Armenpflegschaftsrates und der
Schulbehörde gebildeten Ausschuß bewilligt. Die Gesuche werden von den betreffenden
Klassenlehrern entgegengenommen. Auch laufen die Kosten für abgegebene Lernmittel, welche
im Vorjahre 48 32406 betrugen, nicht mehr durch die Armenkassen-Rechnung; sie werden nun
direkt aus der Stadthauptkasse bezahlt.
Dagegen werden nach wie vor Lernmittelkosten für hier beheimatete Mädchen, welche
die Handelsschule besuchen, von der Armenkasse getragen. Im Berichtsjahre war hierfür
aichts aufzuwenden.
An auswärtige Gemeinden mußten im Berichtsjahre für 83 hier beheimatete Kinder
308 M Lernmittelkosten entrichtet werden.
Eine neue Einrichtung ist die Kinderfürsorge im Armenhause am Hallertor.
Es hat sich gezeigt, daß die Kinder der in den Armenhäusern untergebrachten Familien nicht
ordentlich erzogen und insbesondere sehr mangelhaft beaufsichtigt werden. Um diesem Übel—
stande entgegenzutreten und eine Verwahrlosung der Kinder zu verhüten, wurde in einem
entsprechenden Raum des bezeichneten Armenhauses die Kinderfürsorge eingerichtet und zur
ÜUberwachung und Belehrung der Kinder eine Kindergärtnerin angestellt. Die Familien
mit Kindern werden jetzt nur noch in diesem Armenhause untergebracht, ältere und kinderlose
Leute dagegen in den übrigen Armenhäusern. Nach den bisherigen Beobachtungen hat sich
diese Einrichtung sehr gut bewährt.
An Gehalt für die Kindergärtnerin, für Anschaffung von Mobilien, Ankauf von
Spielzeug usw. sowie für teilweise Verpflegung der Kinder sind 1912: 1847 M6 Ausaaben
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Die Kindergärtnerin berichtet über ihre Tätigkeit folgendes:
Die Kinderfürsorge besteht seit dem 1. Oktober 1911. Sie umfaßt die Kinder der
im Armenhaus Hallertor untergebrachten Familien und zwar in erster Linie alle vorschul—
pflichtigen im Alter von 226 Jahren, in zweiter Linie aber auch diejenigen schulpflichtigen,
deren Mütter außer dem Hause ihrer Arbeit nachgehen, zum dritten, soweit Platz vorhanden
ist, auch noch andere Kinder, deren Eltern von der Einrichtung Gebrauch machen wollen.
Die Kinderfürsorge hat den Zweck, der Verwäahrlosung vorzubeugen, der die Kinder
leicht ausgesetzt sind durch Mangel an Aufsicht und Erziehung und durch schlechte Einflüsse
ihrer Umgebung.
Die Kinder kommen in dem hierfür bestimmten und eingerichteten Saale des Armen—
hauses täglich zusammen; im Winter von 129—4,/212 Uhr vormittags und von 428 bis
/27 Uhr nachmittags, im Sommer von 8-12 Uhr vormittags und von 3—6 Uhr nachmittags.
Die Vorschulpflichtigen sind nach dem Alter in 2 Abteilungen geteilt. Zu ihrer
Unterhaltung und Belehrung dienen in der Hauptsache die Fröbelschen Beschäftigungsmittel;
auch lernen sie kleine Gedichte und Kinderlieder, machen Kreis- und Bewegungsspiele,
primitive Turnübungen (Freiübungen) und dergl. Auch zu praktischen Arbeiten werden sie
angehalten durch Übertragen von kleinen Amtern, die sich auf häusliche Dinge innerhalb des
Schulraumes beziehen. Dem freien Spiel ist hinreichend Raum gegeben.
Die Schulkinder kommen nachmittags direkt nach der Schule, an den freien Nach—
mittagen schon um /283 Uhr. Sie vespern mit den Kleinen — es gibt um 4 Uhr Hafer—
kakao und Brot, früh um 10 Uhr nur Brot. Dann erledigen sie ihre Schulaufgaben;
während der noch übrigen Zeit wird gespielt oder gearbeitet, auch vorgelesen. Auch die
Großen haben ihre bestimmten Amter. Ihnen liegt bis auf die allwöchentliche gründliche
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