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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
275
An Leichenkassenbeiträgen wurden für Arme, die diese Beiträge nicht
mehr zahlen konnten, verausgabt. 11320 1597 A
Summe der Ausgaben .. 13905 14212 40
Gegenüberstehende Einnahmen:
An Leistungen der Leichenkassen (Sterbegeldern) wurden vereinnahmt 3820 2585 M4
Die Ersatzleistungen von hier beheimateten Personen betrugen. 465 564,
Summe der Einnahmen .. 4285 3149,
Reinaufwand.. 9620 11063
Von dem Aufwand für auswärts beheimatete Arme zu 62483 waren bis zum
Rechnungsabschlusse 6061 6 ersetzt.
Obsorge für arme Kinder. Eine weitere Aufgabe der Armenpflege beruht auf
der Verpflichtung, armen Kindern die erforderliche Erziehung und Ausbildung zu verschaffen.
Wenn unterhaltspflichtige Angehörige nicht mehr am Leben oder unbekannten Aufenthaltes
sind oder wenn sie sich ihrer Unterhaltspflicht entziehen, muß die Armenpflege die volle
Fürsorge für solche Kinder übernehmen, die dann zum Teil bei ordentlichen Familien zum
Teil in Anstalten untergebracht werden.
In anderen Fällen ist die Fürsorge für arme Kinder beschränkter; es werden je nach
Lage des Falles Naturalien, wie Brot, Kleidungsstücke usw. abgegeben oder zur Beschaffung
der nötigsten Kleidung Beiträge in Geld bewilligt. In einzelnen Fällen wird für Hand—
werkslehrlinge das Lehrgeld bezahlt.
Es waren überhaupt untergebracht:
1912 1911 1912 1911
679 514 Kinder in Privatpflege; Kosten... . 57660 51692 4
328 318, „Anstalten; .... 53368 48765 ,
1007 832 Kinder zusammen . . 111028 100457 M
Von den 679 Kindern in Privatpflege wurden 583 im eigentlichen Sinne verpflegt
(Kosten 55013 46), 68 wurden mit Kleidungsbeiträgen unterstützt GKosten 1161 6) und 28
nit Lehrgeld (Kosten 1486 6). Es sind hierbei, wie auch sonst in der Statistik der Armen—
oflege, da, wo bei einer Person verschiedene Unterstützungsarten vorkommen, diese Personen
mehrfach gezählt.
Die in Anstalten versorgten Kinder verteilen sich auf die Pflege- und Krippenanstalten,
die Erziehungsanstalt Veilhof, Knaben- und Mädchenheim der Hauptstelle für Jugendfür—
sorge, die Kreistaubstummenschule, das Zufluchtshaus und die Blindenanstalt hier und auf
auswärtige Anstalten, wie Algasing, Altdorf, Aschaffenburg, Ettmannsdorf, Forchheim, Fürth,
Hemau, Hilpoltstein, Himmelkron, Holnstein, Liebenau, Marienberg, Markt Einersheim,
Mülhausen i. E, Münchberg, Buckenhof, Parsberg, Reichenbach, Rummelsberg, Schillingsfürst,
Schwarzenbach a. S.
In das städtische Waisenhaus wurden vom Stadtmagistrat auf Vorschlag des Armen—
pflegschaftsrates 10 (12) Kinder aufgenommen, welche dort nicht aus Mitteln der öffentlichen
Armenpflege, sondern aus Stiftungserträgnissen unterhalten werden. Die Armenpflege hatte
lediglich die Einkleidungskosten mit 462 (555) M zu tragen.
Für Verbringung von Kindern in Anstalten usw. sind 371 (311) M Transportkosten
erwachsen.
Arme Konfirmanden werden auf Ansuchen entweder vollständig gekleidet oder sie
erhalten einen zwischen 10 und 25 6 schwankenden Kleidungsbeitrag.
Kranke Kinder werden im hiesigen Kinderspital verpflegt.