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nicht daran, irgendwelche Lande zuzugestehen, die sich an
das Gros der Monarchie angliederten oder isolierte Gebiete
zu grösseren Provinzen abschlössen.! So wurden denn
Preussen im Vertrag vom 23. Mai 1802 in Westfalen einige
Streifen des. Bistums Münster zugesprochen, welche bisher
getrennte Gebiete des Staates (Kleve, Mark, Ravensberg
und Tecklenburg) verbanden, und das Bistum Paderborn,
jedoch ohne ihm einen Zugang zu den sonstigen nahen
Territorien des Königs zu eröffnen. In Thüringen erhielt
dieser ausser Erfurt ein Stück Land, das eine preussische
Enklave erweiterte, Die einzige gute Abrundung war das
Bistum Hildesheim.*® Dem FErbstatthalter wurden nur
geringwertige Striche überwiesen: das‘ Bistum Fulda,
Dortmund, die Abtei Corvey und anderes,
Preussen machte auch jetzt noch Anstrengung,
wenigstens Nürnberg zu gewinnen. Alle erdenklichen
Gründe wurden ins Treffen geführt. Die Stadt zu besitzen,
erschien darnach für die Fürstentümer fast wie eine Lebens-
frage. Aber auch Frankreich, behauptete man, zöge
daraus trefflichen Nutzen. Weigerten sich die vermittelnden
Mächte gleichwohl dagegen, so müsse Friedrich Wilhelm
wenigstens als Schutzherr eingesetzt werden. Er würde
dann die Bürgschaft für die Schulden übernehmen und der
Stadt mit einem Vorschuss von einer Million Gulden
unter die Arme greifen. Dadurch aber, dass er ermächtigt
werden soll, Verfassung und Verwaltung nach seinem Gut-
dünken zu ändern, ist die Schutzherrschaft praktisch von
einer Landesherrschaft nicht unterschieden.?
1. Sbornik a. a. O. 431. — Ranke: Hard, V, 111 f.,, 125.
z. Sbornik a. a. O. 397. — Vgl. ebda 400.
3. Entwurf zu einer Denkschrift „Die Verhältnisse der Reichs-
stadt Nürnberg betreffend“, ohne Datum, aber in diese Zeit ge-
hörend; R. so. n. 41—4. Vol. II. — Thiers IV, 109.