Lit. B. auf den Beumarkt oder Hinter Sct. Lorenzen.
it. C, auf den Bauptmarkt oder auf den fogenamten Saumarkt.
Lit. D. auf den Schwabenberg bei den foaenannten ficben Seilen
oder auf den Jacober Rirchhof.
Die Bauptleute, Lieutenants, Rottmeifter haben auf ihre Untergebe:
nen fleißig Acht zu acben, und allen, welche Hülfreiche Sand geleiftet
haben cin beftimmtes Seichen einzuhändigen, welches als Befcheiniaung
für die Dienftleiftung aalt und bei der Bezahlung zurückgegeben wer:
den mußte.
Die Schlotfegermeifter mit ihren Gefellen und Tungen hatten fo-
aleich beim Seuer zu erfcheinen und zur Rettung beftmöglichften Steiß
und unermtdete Thätigkeit anzumenden.
Die Machtwächter, deren jeder mit einer Pickelhaube, fammt Dorder-
und Binterftück verfehen ift, follen damit zum Seuer eilen, und die herab:
geworfenen Aimer aus dem MWurf räumen, damit 1Tiemand durch das
Werfen befchädigt werde. Damit cs bei entftehendem Brand nicht an
hinlänglicher Befpannung der Geräthe: und Rettungswagen, fomwie an
fortwährender Zufuhr des Wafjers fehle, Hatten alle Pferdcbhefikzer, welche
beim jährlichen Seuergehorfam verpflichtet wurden, ihre Pferde an be:
itimmte Pläße zu fchicken.
Die Lederer, WMeißaerber, Särber und NTezager waren angewiefen
und murden bei dem alljährlichen Seucergehorfam noch befonders ermahnt
und aufgefordert, daß fie ihre Gefellen mit MWafferftiefehr und Schupfen
zur Einfiillung der Seuer: Rufen entweder an die Pegnitz oder an den
Sifchbach, wo cs dem Seuer am nächften ift abfchicken follen, Die Nöhren-
meifter nebft ihren Gefellen umd Bandlangern, fowie die denfelben zur
MUnterfizitzung beigegebenen 3wei Schloffermeifter, follen fämmtlich mit
den Sprigmwerken den beften Sleifß anwenden und diefelben jederzeit {oTq:
Fältia dahinftellen und richten, wo fie die befte Wirkung haben.
Sollte die Löfchung nicht fo Icicht gefehehen können, fo mußte nach
Verlauf zweier Stunden auf ergehenden Sefehl die zweite Compaqnic
sub. Lit B. die Erfte Lit. A. ablöfen und im Mothfall der Compaanie B
die beiden anderen €. und D. folgen.
Allle NTeifter, Gefellen und Imgen des Steinmeßen- und Simmer-
handıverks mußten ihre Zeile und Steinäyte mitnehmen.
Alle Buf: und Maffenfchnted, fowie die Wagner nebft ihren Öc:
jelfen und Jungen follen vor anderen zZUr Sichunag der Secucrfprikzwerke
eifen und hiebet thätig fein.
Die DVorftadt IMDöhHhrd Hatte eine cigene Scucrordnung und 1pULDdE
deren Entwurf vom 12. NTärz 1819 durch die dortige Communal-Dermwal-
tuna voraelcat.