Full text: Die Entwicklung des Feuerlöschwesens der Stadt Nürnberg von frühester Zeit an bis heute

Lit. B. auf den Beumarkt oder Hinter Sct. Lorenzen. 
it. C, auf den Bauptmarkt oder auf den fogenamten Saumarkt. 
Lit. D. auf den Schwabenberg bei den foaenannten ficben Seilen 
oder auf den Jacober Rirchhof. 
Die Bauptleute, Lieutenants, Rottmeifter haben auf ihre Untergebe: 
nen fleißig Acht zu acben, und allen, welche Hülfreiche Sand geleiftet 
haben cin beftimmtes Seichen einzuhändigen, welches als Befcheiniaung 
für die Dienftleiftung aalt und bei der Bezahlung zurückgegeben wer: 
den mußte. 
Die Schlotfegermeifter mit ihren Gefellen und Tungen hatten fo- 
aleich beim Seuer zu erfcheinen und zur Rettung beftmöglichften Steiß 
und unermtdete Thätigkeit anzumenden. 
Die Machtwächter, deren jeder mit einer Pickelhaube, fammt Dorder- 
und Binterftück verfehen ift, follen damit zum Seuer eilen, und die herab: 
geworfenen Aimer aus dem MWurf räumen, damit 1Tiemand durch das 
Werfen befchädigt werde. Damit cs bei entftehendem Brand nicht an 
hinlänglicher Befpannung der Geräthe: und Rettungswagen, fomwie an 
fortwährender Zufuhr des Wafjers fehle, Hatten alle Pferdcbhefikzer, welche 
beim jährlichen Seuergehorfam verpflichtet wurden, ihre Pferde an be: 
itimmte Pläße zu fchicken. 
Die Lederer, WMeißaerber, Särber und NTezager waren angewiefen 
und murden bei dem alljährlichen Seucergehorfam noch befonders ermahnt 
und aufgefordert, daß fie ihre Gefellen mit MWafferftiefehr und Schupfen 
zur Einfiillung der Seuer: Rufen entweder an die Pegnitz oder an den 
Sifchbach, wo cs dem Seuer am nächften ift abfchicken follen, Die Nöhren- 
meifter nebft ihren Gefellen umd Bandlangern, fowie die denfelben zur 
MUnterfizitzung beigegebenen 3wei Schloffermeifter, follen fämmtlich mit 
den Sprigmwerken den beften Sleifß anwenden und diefelben jederzeit {oTq: 
Fältia dahinftellen und richten, wo fie die befte Wirkung haben. 
Sollte die Löfchung nicht fo Icicht gefehehen können, fo mußte nach 
Verlauf zweier Stunden auf ergehenden Sefehl die zweite Compaqnic 
sub. Lit B. die Erfte Lit. A. ablöfen und im Mothfall der Compaanie B 
die beiden anderen €. und D. folgen. 
Allle NTeifter, Gefellen und Imgen des Steinmeßen- und Simmer- 
handıverks mußten ihre Zeile und Steinäyte mitnehmen. 
Alle Buf: und Maffenfchnted, fowie die Wagner nebft ihren Öc: 
jelfen und Jungen follen vor anderen zZUr Sichunag der Secucrfprikzwerke 
eifen und hiebet thätig fein. 
Die DVorftadt IMDöhHhrd Hatte eine cigene Scucrordnung und 1pULDdE 
deren Entwurf vom 12. NTärz 1819 durch die dortige Communal-Dermwal- 
tuna voraelcat.
	        
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