Full text: Alt-Nürnberg

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damit den Anstoß zur Gründung des „Rheinischen Bundes“, gewöhn⸗ 
lich Rheinischer Städtebund genannt. Zur Schlichtung von Streitig⸗ 
keiten setzten die beiden Städte ein aus ihren Bürgern gewähltes 
Schiedsgericht ein. Die Reichsstadt Oppenheim schloß sich unverzüg— 
lich an und bald gab es den Rhein auf- und abwärts kaum eine 
Stadt, welche der Verbindung nicht beigetreten wäre. 
Zweck und Ziel dieser Eidgenossenschaft war zunächst auf Ab— 
schaffung der unrechtmäßigen Zölle, dann aber auch gegen die Un— 
sicherheit auf den Landstraßen und auf die Aufrechterhaltung des 
Landfriedens gerichtet. Diese Ziele wurden den Städten durch die 
Not der Zeit aufgedrängt. Daß es aber der Bewegung auch nicht 
an einem gewissen idealen Schwung fehlte, beweist der Städteabschied 
von Worms, in welchem die Städte Reichen und Armen, Geistlichen 
und Laien, Christen und Juden ihren Schutz versprechen und erklären, 
den Bauern Vormünder sein zu wollen, wenn sie mit ihnen den 
Landfrieden halten wollten. Gewiß eine herzerfreuende Kundgebung 
n einer Zeit, wo der Bauer und der Jude rechtlos waren. Die 
aus der Triebkraft der Städte hervorgegangene Bewegung bewies 
sich so mächtig, daß bald die geistlichen Fuͤrsten am Rhein, viele 
Grafen und Herren weit herum und sogar der Herzog von Bayern 
sich bewogen fanden, dem von den Städten gegruͤndeten Bunde bei— 
zutreten. Das Übergewicht im Bunde aber behaupteten die Städte, 
wvelche natürlich für dessen Zwecke ein größeres Interesse haben mußten, 
als die Herren. Der Bund umfaßte schon im zweiten Jahre seines 
Bestehens mit den Städten am Rhein die bedeutenderen in Westfalen 
und im Elsaß, in der Wetterau und in Thüringen. Zuletzt trat 
—A zu allerletzt 
Oktober 1256) auch Nürnberg. Es war also schon in frühester 
Zeit ein charakteristisches Merkmal der nürnbergischen Politik, für— 
iichtig und bedächtig zu Werke zu gehen, ein Zug, welcher uns später 
noch oft begegnen wird. 
Wie lebendig die Thätigkeit des Bundes war, zeigte sich darin, 
daß alljährlich vier Stadttage abgehalten wurden und wohl mochte 
ich manche patriotische Hoffnung an diese Regsamkeit knüpfen. Von 
den lombardischen Städtebünden unterschied sich der rheinische Bund 
zrundsätzlich dadurch, daß er nicht gegen die Reichsgewalt gerichtet 
var, sondern daß er vielmehr die Idee der Reichseinheit vertrat und 
von Anfang an nichts anderes sein wollte als ein Bund unter der 
Autorität des Königs. Unglücklicherweise war aber König Wilhelm 
kein Mann, der Verstand und Kraft genug besaß, um diese Schöpf— 
ung des Bürgertums für die Wohlfahrt des Reiches zu verwerten. 
Immerhin erzeigte er dem Bund seine Gunst und befahl, daß der 
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