Volltext: Festschrift gewidmet den Teilnehmern an der 32. Wanderversammlung Bayerischer Landwirthe in Nürnberg vom 12.-14. Mai 1895

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der Widerspänstigen, der von Bamberg einen Rückhalt erhoffte, wurde 
sogar eine Exekution ins Haus gelegt. Die verfügten Strafen wurden 
indes endlich auch von diesem entrichtet. 
Das Anlegen weiterer Hopfengärten aber sollte aufhören und bei 
einer Strafe von 50 fl. bei den Ehehaftgerichten und sonst verboten werden. 
Aber auf die Dauer konnte doch der freien Verfügung über das Privat⸗ 
eigentum nicht in dieser Weise vorgegriffen werden. Und es wurde auch 
anders gegen das Ende des Jahrhunderts, vielleicht erst dann, als die 
Bauern selbst anfingen, sich intensiver mit der Hopfenkultur zu befassen. 
In Spalt geht der Hopfenbau bis ins 14. Jahrhundert zurück. 
Im Dekanatsgarten daselbst wuchs 1880 neben dem Wein auch Hopfen, 
der allmählich hier das Weingartenland eroberte. Auch in dem nahen 
Pleinfeld kommt 1884 Hopfen vor. In Spalt hat dann ein Kanonikus 
des Kollegiatsstifts daselbst, der aus Böhmen zugereist war, eine technisch 
vollkommenere Kultur eingeführt, dieselbe, die, wie man annimmt, seitdem all— 
gemein und traditionell Muster für Spalt geworden und geblieben ist. 
Wie wichtig der Hopfenbau und Handel im Verlauf der Zeit für Spalt 
wurde, geht daraus hervor, daß es von seinem Landesherrn, dem Fürst—⸗ 
bischof von Eichstätt, schon 1538 ein eigenes Hopfensiegel erhielt. Die 
Ausfuhr von Fechsern wurde schon 1511 unter Strafe gestellt. Die fürst— 
bischöfliche Regierung begünstigte den in der Spalter Gegend zu so hoher 
Entwicklung gelangten Hopfenbau auch später auf alle Weise. So erließ 
sie i. J. 1746 an den Pfleger zu Abenberg eine Verfügung, worin 
sie es rügte, daß nicht allein von Bürgern und Unterthanen, sondern auch 
oon fürstbischöflichen Beamten die Hopfenwurzeln oder sog. Fechser häufig 
außer Landes verkauft würden. Das aber gereiche den Unterthanen, die ja 
in manchen Orten gerade vom Hopfenbau ihre eigentliche Nahrung zögen, zu 
Schaden und sei deshalb als ein höchst strafbares Unternehmen abzustellen. 
Daher soll die Ausführung der Fechser außer Landes, wohin es auch sein 
möge, unter exemplarische, scharfe Strafe gestellt werden. Später allerdings 
rat auch die fürstbischöfliche Regierung zu Eichstätt der weiteren Aus— 
dehnung des Hopfenbaus entgegen. Es gereiche hochfürstlichen Gnaden, 
schrieb die Hofratskanzlei am 11. Oktober 1779 an die Beamten zu 
Abenberg, zu großem Mißfallen, daß es schon seit einigen Jahren bei den 
Unterthanen immer allgemeiner werde, die mit Getreide angebauten Gründe 
in Hopfengärten umzuwandeln. Dadurch werde den Zehentherrn nicht 
allein der gebührende große Zehent entzogen und dem Walde infolge des 
Bezugs der Hopfenstangen der empfindlichste Schaden zugefügt, sondern 
auch besonders der Ackerbau, der doch die Grundsäule eines wohlbestellten 
Landes sei, anstatt auf alle Weise befördert zu werden, vielmehr vernach— 
lässigt. Um diesem verderblichen Unwesen bis auf Weiteres die nötigen 
Schranken zu setzen, erteilt die fürstl. Hofratskanzlei den Auftrag, es solle
	        
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