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der Widerspänstigen, der von Bamberg einen Rückhalt erhoffte, wurde
sogar eine Exekution ins Haus gelegt. Die verfügten Strafen wurden
indes endlich auch von diesem entrichtet.
Das Anlegen weiterer Hopfengärten aber sollte aufhören und bei
einer Strafe von 50 fl. bei den Ehehaftgerichten und sonst verboten werden.
Aber auf die Dauer konnte doch der freien Verfügung über das Privat⸗
eigentum nicht in dieser Weise vorgegriffen werden. Und es wurde auch
anders gegen das Ende des Jahrhunderts, vielleicht erst dann, als die
Bauern selbst anfingen, sich intensiver mit der Hopfenkultur zu befassen.
In Spalt geht der Hopfenbau bis ins 14. Jahrhundert zurück.
Im Dekanatsgarten daselbst wuchs 1880 neben dem Wein auch Hopfen,
der allmählich hier das Weingartenland eroberte. Auch in dem nahen
Pleinfeld kommt 1884 Hopfen vor. In Spalt hat dann ein Kanonikus
des Kollegiatsstifts daselbst, der aus Böhmen zugereist war, eine technisch
vollkommenere Kultur eingeführt, dieselbe, die, wie man annimmt, seitdem all—
gemein und traditionell Muster für Spalt geworden und geblieben ist.
Wie wichtig der Hopfenbau und Handel im Verlauf der Zeit für Spalt
wurde, geht daraus hervor, daß es von seinem Landesherrn, dem Fürst—⸗
bischof von Eichstätt, schon 1538 ein eigenes Hopfensiegel erhielt. Die
Ausfuhr von Fechsern wurde schon 1511 unter Strafe gestellt. Die fürst—
bischöfliche Regierung begünstigte den in der Spalter Gegend zu so hoher
Entwicklung gelangten Hopfenbau auch später auf alle Weise. So erließ
sie i. J. 1746 an den Pfleger zu Abenberg eine Verfügung, worin
sie es rügte, daß nicht allein von Bürgern und Unterthanen, sondern auch
oon fürstbischöflichen Beamten die Hopfenwurzeln oder sog. Fechser häufig
außer Landes verkauft würden. Das aber gereiche den Unterthanen, die ja
in manchen Orten gerade vom Hopfenbau ihre eigentliche Nahrung zögen, zu
Schaden und sei deshalb als ein höchst strafbares Unternehmen abzustellen.
Daher soll die Ausführung der Fechser außer Landes, wohin es auch sein
möge, unter exemplarische, scharfe Strafe gestellt werden. Später allerdings
rat auch die fürstbischöfliche Regierung zu Eichstätt der weiteren Aus—
dehnung des Hopfenbaus entgegen. Es gereiche hochfürstlichen Gnaden,
schrieb die Hofratskanzlei am 11. Oktober 1779 an die Beamten zu
Abenberg, zu großem Mißfallen, daß es schon seit einigen Jahren bei den
Unterthanen immer allgemeiner werde, die mit Getreide angebauten Gründe
in Hopfengärten umzuwandeln. Dadurch werde den Zehentherrn nicht
allein der gebührende große Zehent entzogen und dem Walde infolge des
Bezugs der Hopfenstangen der empfindlichste Schaden zugefügt, sondern
auch besonders der Ackerbau, der doch die Grundsäule eines wohlbestellten
Landes sei, anstatt auf alle Weise befördert zu werden, vielmehr vernach—
lässigt. Um diesem verderblichen Unwesen bis auf Weiteres die nötigen
Schranken zu setzen, erteilt die fürstl. Hofratskanzlei den Auftrag, es solle