20 der Widerspänstigen, der von Bamberg einen Rückhalt erhoffte, wurde sogar eine Exekution ins Haus gelegt. Die verfügten Strafen wurden indes endlich auch von diesem entrichtet. Das Anlegen weiterer Hopfengärten aber sollte aufhören und bei einer Strafe von 50 fl. bei den Ehehaftgerichten und sonst verboten werden. Aber auf die Dauer konnte doch der freien Verfügung über das Privat⸗ eigentum nicht in dieser Weise vorgegriffen werden. Und es wurde auch anders gegen das Ende des Jahrhunderts, vielleicht erst dann, als die Bauern selbst anfingen, sich intensiver mit der Hopfenkultur zu befassen. In Spalt geht der Hopfenbau bis ins 14. Jahrhundert zurück. Im Dekanatsgarten daselbst wuchs 1880 neben dem Wein auch Hopfen, der allmählich hier das Weingartenland eroberte. Auch in dem nahen Pleinfeld kommt 1884 Hopfen vor. In Spalt hat dann ein Kanonikus des Kollegiatsstifts daselbst, der aus Böhmen zugereist war, eine technisch vollkommenere Kultur eingeführt, dieselbe, die, wie man annimmt, seitdem all— gemein und traditionell Muster für Spalt geworden und geblieben ist. Wie wichtig der Hopfenbau und Handel im Verlauf der Zeit für Spalt wurde, geht daraus hervor, daß es von seinem Landesherrn, dem Fürst—⸗ bischof von Eichstätt, schon 1538 ein eigenes Hopfensiegel erhielt. Die Ausfuhr von Fechsern wurde schon 1511 unter Strafe gestellt. Die fürst— bischöfliche Regierung begünstigte den in der Spalter Gegend zu so hoher Entwicklung gelangten Hopfenbau auch später auf alle Weise. So erließ sie i. J. 1746 an den Pfleger zu Abenberg eine Verfügung, worin sie es rügte, daß nicht allein von Bürgern und Unterthanen, sondern auch oon fürstbischöflichen Beamten die Hopfenwurzeln oder sog. Fechser häufig außer Landes verkauft würden. Das aber gereiche den Unterthanen, die ja in manchen Orten gerade vom Hopfenbau ihre eigentliche Nahrung zögen, zu Schaden und sei deshalb als ein höchst strafbares Unternehmen abzustellen. Daher soll die Ausführung der Fechser außer Landes, wohin es auch sein möge, unter exemplarische, scharfe Strafe gestellt werden. Später allerdings rat auch die fürstbischöfliche Regierung zu Eichstätt der weiteren Aus— dehnung des Hopfenbaus entgegen. Es gereiche hochfürstlichen Gnaden, schrieb die Hofratskanzlei am 11. Oktober 1779 an die Beamten zu Abenberg, zu großem Mißfallen, daß es schon seit einigen Jahren bei den Unterthanen immer allgemeiner werde, die mit Getreide angebauten Gründe in Hopfengärten umzuwandeln. Dadurch werde den Zehentherrn nicht allein der gebührende große Zehent entzogen und dem Walde infolge des Bezugs der Hopfenstangen der empfindlichste Schaden zugefügt, sondern auch besonders der Ackerbau, der doch die Grundsäule eines wohlbestellten Landes sei, anstatt auf alle Weise befördert zu werden, vielmehr vernach— lässigt. Um diesem verderblichen Unwesen bis auf Weiteres die nötigen Schranken zu setzen, erteilt die fürstl. Hofratskanzlei den Auftrag, es solle