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Zeittarif:
Anzahl1 Person 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers.
der Viertelstunden. Mark Mark Mark Mark
—,50. —,50. 1—. 1,—.
,-. 1,—. 1,50. 1,50.
1,530. 1,50. 2, —-æ. 2,—.
2, —. 2-. 2,50. 2,50.
Die für 83 und 4 Personen bestimmte Tare mit
1 AM darf nur für die erste Viertelstunde der Fahrzeit
berechnet werden und beträgt die Gebühr für Benützung
des Gefährtes für jede weitere Viertelstunde 30 .
Die Beförderung von mehr als 4 erwachsenen oder
denselben hinsichtlich der Taxe gleichgestellten Personen
EC 4), unterliegen dem freien Uebereinkommen. Für jede
begonnene Viertelstunde ist die volle Taxe zu entrichten.
Bei Fahrten nach dem Zeittarif ist eine Gebühr für die
Rückfahrt nur dann zu bezahlen, wenn der Fahrgast sich
des Gefährtes auch hiefür bedient.
F 2. Für die Fahrt vom Warteplatz oder bei bestell—
ten Nacht- oder Frühfahrten bis zur Wohnung oder dem
Einsteigeplatz dessen, welcher sich den Fiaker holen läßt,
kann per Wagen 20 Pfg. gefordert werdhen.
8 3. Auch nach der Fiakerzeit ist der Fiaker ver—
pflichtet, auf Bestellung Dienst zu leisten. Die Tarxe er—
höht sich dann vom Ende der Fiakerzeit, 8 Stunden nach
deren jeweiligen Ende um die Hälfte, von da an bis zum
Beginn der Fiakerzeit um das Doppelte.
8 4. Kinder unter 6 Jahren sind frei, alle übrigen
zahlpflichtig. In dem Fahrgeld ist zugleich die Zahlung
für den Transport von kleinen Gepäckstücken, z. B. Hut—
schachteln, Reisetaschen ꝛc. enthalten. Für einen Koffer
oder jedes sonstige größere Gepäckstück sind je 20 Pfg.
zu bezahlen.
8 5. Der Wagenführer ist berechtigt, von dem Fahr—
gaste sofort beim Einsteigen in den Wagen die Bezahlung
des tarifmäßigen oder vereinbarten Fahrgeldes zu ver—