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tagen den nechsten entweder den rest der 294 f. mit baarem
geldt contentire oder ihme so viel pfandt zu handen liffere, sonder
auch ihne in die canzley zu erfordern und ungeachtet seins ver-
mainten gegenberichts zu red zu halten, warumb er sich under-
stehen dörffen, einen solchen gewalt und hochmut gegen den
supplicanten in seinem hauß zu treiben; seine sag widerzubringen
und ferner räthig zu werden.
5063. [1627, XI, 65 b] 21. Januar 1628:
Jacob Puffen, schneider, soll man Hannß Pezolds [2772
Reguster: herr Hannß Pezoldt] gegenbericht furlesen und anzaigen,
Meine Herren lassen ihn, soviel den haußkauff belangt, bey seinem
erbieten und begern bleiben, soviel aber die baustritt belangt,
sollen sie beede dieselbigen entweder durch die werckleut oder
das ordenlich baugericht entschaiden lassen.
35064. [1627, XII, 23 b] 4. März 1628:
Herrn Hannsen Bezolds, goldschmids, supplication
und beschwerung wider der werckleut zwischen ihme und seinem
nachbarn Jacob Puffen ettlicher strittigen puncten halber gethanen
außspruchs [so!/] soll man gedachten Puffen umb seinen gegen-
bericht [24 a] zustellen und alßdan räthig werden, ob und wie
man sie zu güttlicher vergleichung oder ordenlicher ausführung
an das stattgericht weisen wollen.
3065. [1627, XII, 67 b| 14. März 1628:
Herrn Hans Bezold soll man seines nachtbarn Jacob
Pulfen gegenbericht vorlesen und anzeigen, er werde dem com-
promißlichen ausspruch der geschwornen werckhleut entweder nach-
gehen oder, da er sich ie noch beschwehrt zu sein vermaiınt, daß
ordenliche baugricht führn und dessen ausspruch hören, auch
alßdann demselben nachkommen müßen.
3066. [1630, IV, 13 b]| 20. Juni 1630:
Demnach Peter Iselburg Meinen Herren etzliche kupfer-
stückh, uff daß jüngst gehaltene evangelische danckh- und Jubel-
fest gerichtet, verehret, ist befohlen, nachzufragen, was solche
werth seyen. Alß nun darauf bericht geschehen, daß solche uff
fünff gulden gewürdiget worden, ist ferner befohlen, dem Iselburg
darfür sechs reichsthaler [14 a] zu verehren.
3067. [1632, ‚VI, 74'b] 8. September 1632:
In einem Ratsverlaß über das Losungschwören heißt es:
Und weiln‘ dabey auch erinnerung geschehen, daß Michel