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bewährt, und manche Schlußfolgerungen in seinem der
Königin-Wittwe Karoline von Bayern gewidmeten Memoire
imponiren durch Scharfsinn und Klarheit. Aber auch der
schärfste Denker kann irren, zumal wenn er von falschen
Voraussetzungen befangen ist. Feuerbachs Irrtum liegt nicht
in den Folgerungen, sondern in den Prämissen. Er schenkte
den Aussagen Hausers allzuschnell Glanben und vollzog die
Untersuchung unter ihrer vorausgesetzten Untrüglichkeit. Der—
artige schnelle Annahmen noch nicht erwiesener Thatsachen
führt aber häufig zu den bedenklichsten Irrtümern. Ich
erinnere an den Prozeß, den die angebliche Ermordung des
Fualdes in Rhodez im Jahre 1817 hervorrief. Richter,
Zeugen und leider auch der größte Teil der Angeklagten
setzten die Abschlachtung des alten Mannes in der Küche
des Bancalschen Hauses als feststehend voraus, und da die
ganze Verhandlung unter diesem Gesichtspunkte geführt wurde,
konnte das Bluturteil und damit aller Wahrscheinlichkeit nach
ein schrecklicher Justizmord zustande kommen. Soll man
darum die sämmtlichen beteiligten Richter und Geschworenen
für Betrüger und Narren erklären? Sie irrten sich in der
Voraussetzung, und dasselbe thaten nach meinem Dafürhalten
Feuerbach und Genossen in der Hauserfrage. Feuerbach
wurde in seiner Annahme von Hausers badischem Prinzen—
tume protegiert vom bayerischen Hofe, einem Hofe, der wegen
der Frage der Pfalz ein gewisses Interesse daran hatte,
Baden Unannehmlichkeiten zu bereiten. Ich bin weit davon
entfernt, ihn für einen Fürstendiener zu erklären; doch ist
nicht undenkbar, daß die von München aus ihm bezeugte
Gunst ihn ermutigt hat, den einmal betretenen Weg weiter
zu verfolgen. Schließlich aber wurde er selbst an der vor—
gefaßten Meinung irre, wie deutlich aus seiner Korrespondenz
mit dem Polizeirat Eberhardt in Gotha erhellt. Der ihm
nahestehende Gensdarmerielieutenant Hickel in Ansbach, dem