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einem engen, niedrigen Gemache befunden, welches höchstens
durch Dämmerung erhellt wurde, meist in sitzender Stellung,
ohne Menschen und sonstige Geschöpfe zu sehen, einzig auf
das Spielen mit hölzernen Pferden angewiesen, von unsicht—
barer Hand verpflegt und gereinigt. Wasser und Brot
waren seine ausschließliche Kost gewesen. Abgesehen von
einem Traumbilde, das er später erzählte, hatte er keine
Rückerinnerungen an die Zeit vor seiner Einsperrung, muß
mithin schon in sehr frühen Jahren dort untergebracht
worden sein. Da er 1828 den Eindruck eines 16 -17 jähri⸗
gen Burschen machte, muß seine Einsperrung ein Dutzend
Jahre oder länger gedauert haben. Die Zeit aber, in
welcher schließlich sein Wärter sich ihm zeigte und ihn im
Gehen, Sprechen und Schreiben unterrichtete, ist nach seinen
Angaben sehr kurz gewesen.
Was müßte die Folge einer solchen Behandlung gewesen
sein? Ein Knabe, der schon seit zarter Kindheit derartig von
allem Verkehr abgeschlossen und des natürlichen Gebrauches
seiner Sinne und seiner Gliedmaßen beraubt worden ist,
muß notwendig bis zu gewissem Grade körperlich und geistig
verkümmern. Wer diese ganze Zeit über nicht gehen und
stehen gelernt hat, sondern aufs Liegen, Sitzen und Rutschen
angewiesen gewesen ist, lernt, in Freiheit gesetzt, erst in sehr
langer Zeit gehen, zieht die liegende oder sitzende Haltung
jeder anderen, das Rutschen dem Gehen vor und gewöhnt
sich nur ungern und mit Widerstreben daran, den Körper
aufrecht zu tragen. Hat er in der Haft nur Finsternis oder
höchstens Dämmerlicht gekannt, so wird er zeitlebens gegen—
über dem Sonnenlicht blöde bleiben. Geistig aber muß er,
wenn nicht völlig in Stumpfsinn verfallen, so doch derartig
gehemmt werden, daß er erst nach jahrelangem Unterricht
denken und sprechen lernen kann. Und daß er in der kurzen
Zeit zwischen der Einsperrung und der Aussetzung auch nur