Objekt: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt ([1. Theil])

—„. 
296 Von Vorgerichten, 
ret es wohl unter einander; indessen klaubet und 
hacket allerley gute Kraͤuter, oder das bey uns 
also genannte Mayen⸗-Kraut, zusamt ein paar 
Zwiebeln, roͤstet solches wohl im Schmalz, und 
brennet sie also hernach zu dem Gries und Brod 
hinein. Wer will, kan auch weisses Brod wuͤrf⸗ 
licht schneiden, im Schmalz roͤsten, und also mit 
darunter ruͤhren; Wuͤrzet sie auch mit Pfeffer, 
giesset kaltes Wasser daran, so viel ihr meynet 
zum Anfeuchten noͤthig zu seyn, dann vom sieden⸗ 
den Wasser zerfahren sie gern, schlaget etwann 
drey oder vier Eyer daran, nachdem des Teiges 
wenig oder viel ist. Machet dann die Knoͤdlein 
zusammen wie schon gedacht; Lasset sie in einer 
siedenden Bruͤh oder Wasser sieden, und wann 
man sie angerichtet hat, brennet auch ein wenig 
Schmalz darauf. 
Bauern Knoͤdlein auf eine noch andere Weise. 
Nehmet halb Grieß und halb Weitzen⸗Mehl 
in einem Napff, zuvor aber klaubet, waschet und 
hacket allerley gruͤne gesunde Kraͤutlein, und ein 
gut Theil Schnittlauch, oder an deren statt Zwie⸗ 
beln darunter, vermischet sie mit dem Grieß und 
Mehl, schneidet auch ein gut Theil weisses Brod 
wuͤrflicht, roͤstet solches, wie auch, so es beliebet, 
das Gruͤne und Zwiebeln im Schmalz, und schuͤt 
tes es zu dem Grieß hinein, ruͤhret alles wohl, 
unter einander, salzet sie, schlaget zwey oder droh 
Eyer 
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