jedoch möglichft Jolide Konftruktion und dauerhaftes Material zu wählen, KLedig-
(ich das BVerwaltungsSgebäude Hat eine beffere architektonifdhe AuSftattung zu erhalten.
7. Die Thore der Schlachthallen, Ställe, des Kiühlraumes u. f. ww. find
überall ” al3 Teidht bewegliche Schiebethore auZ verzinftem Wellenblech anzulegen,
»ie Fenfter in diefen Gebäuden, foweit nicht befondere Anordnungen getroffen find,
auß verzinkften Sifen und mit Lüftungsvorrichtungen verfehen, deren Regulirung
durch bequem zu erreichende Stellvorrichtungen gehandhabt wird, Herzuftellen, Zu
allen Wohn: und Bureauräumen find Doppelfeniter vorzujehen,
8, Die Desinfektions-, Spülungs- und fonftigen tefnifchen Sinridhtungen
des Schlachthofe® find fo zu treffen, daß ein mahrnehnıbarer Geruch von denfelben
1tcht . ausgeht.
9. Bligableitungen find da vorzufehen, wo fie mit Nückjicht auf die Höhe
und Situation der Gebäude u. f. w. technifch für nötig erachtet werden.
10, Alle Einrihtungen des Schlachthofe3 find derart zu treffen, daß den
Schlachtgäften der Betrieb des SchlachtgefchäfteS u." 1. mw. fo beauem wie möglich
gemacht ilt,
11. Muf einem hiefür geeigneten Schäude ift eine Schlaguhr anzubringen
derart, daß fie fowohl vom Schlacht aI8 vom Biehhofe aus leicht gefehen werden kann.
12. 6 ijt für Zuleitung von Trinkwajfer zu forgen und find in geeig:
neter Verteilung Irinkvafjerhahnen mit Ausgußbeden vorzufehen.
13. Die Schlachthallen follen im Sommer gegen: die direkten Wirkungen
ber Sonnenftrahlen und überhaupt gegen große Erwärmung des Innern gefolgt
jein und im Winter genügenden Schuß gegen die Kälte bieten, um ein Gefrieren
be Fleifches, welches etwa über Nacht Hängen bleibt, zu vermeiden.
14. Sn- den Schlachthalklen i{ft die Anordnung aller Verbindungsgänge
ınd Mrbeitspläße fo zu treffen, daß der Neberhlick erleichtert ift und daß dem
veiteren Fortgang der Arbeit entiprechend alle Bewegungen möalichft nach einer
Nihtung ftattfinden.
15, Die Verbindungen der einzelnen Schlachthallen unter fich fowie mit
der Kuttelei und dem Düngerhof, dann mit den Bedürfnisanftalten follen derartig
überdacht werden, daß den Miebgern in ihrer leichten Kleidung genügender Schuß
gegen die Witterung geboten ift.
16. © ift zu beachten, daß die zwijdhen den einzelnen Schlachthallen ent=
itehenden Hofräume hHauptfächlih nur zum Verkehr für die Mebger felbft in An-
“pruch genommen werden und daß inZbefondere alle Fuhrwerke, welche übelriechende
Stoffe fFortzujchaffen Haben, davok gänzlich fern gehalten werden follen,
17. Alle Geräte, wie Schragen, Kaldaunenkarren, Düngerkarren u. f, w.
jollen möglidhft fejt unter thunlichjter Verwendung von Eijen Hergeftellt werden,
Alle Holzteile an den Geräten jollen au3 hartem Holkze fein,
18. Sänmtlide Straßen des Schlachthofes follen, wenn nicht der aller:
ing teuere Stampfa8phalt gewählt werden will, wmenigften3 gutes Pflafter mit
ıu8gegoffenen Fugen und mit Wafferrinnen fowie Gasbeleuchtung erhalten. Die
Herftellung eineS guten PflafterS aud) für die Wege des Schlachthofes ijt ein
dringende Srfordernis der Meinlichkeit und der SGefundheitSpolizei, Die Anlage
vorn Hauffirten Straßen hat fih nach den Erfahrungen, die in anderen Städten
gemacht morbden find, nicht bewährt. In den neueften Anlagen kommen Hauffirte
Straken überhaupt nicht mehr vor.