Full text: Programm für Anlage und Ausbau des städtischen Schlachthofes zu Nürnberg

Yrogramm 
AL 
Anlage und Ausbau des Rödtilchen Schlucthofes 
zu Zürnberg. 
Auf Grund der Beobachtungen und Erfahrungen, welche die unterzeichnete, 
ur Befichtigung verfchiedener Schlachtz und Vichhöfe int vorigen Kahre abgeord= 
nete Kommiffioh auf ihrer desfallfigen Reife gewonnen Hat, fowie in Berücfichtigung 
der hier gegebenen Örtlichen Verhältniffe, wird nachftehendes Programm für Die 
Anlage und den Ausbau des ftädtifchen Schlachthofes dahier den hohen {täbtifchen 
Kollegien in Vorlage gebracht. Diefes Programm fchließt an das nıotivirte Yro- 
zramm für Einrichtung eines Schlacht: und Vichhofes in Nürnberg an, das im 
Pärz 1880 fommiifioncll feitgeftellt und in Druck gelegt worden iit. Im Ueb- 
rigen war Jeine Grundlage eine fHriftliche Vorarbeit des Atommiffionsntitgliedes 
Bezirfstierarzt Rogner, welche indeffen auf Grund gepflogener fommitfioncller 
Beratungen in vielen Punkten geändert und erweitert worden ift. Die endgiltige 
Seftitellung des Programms war Aufgabe des mitunterzeichneten Abdniiniftrativ- 
referenten, welcher die Vorlage auch bei den feinerzeitigen Beratungen vertreten 
wird. Bis zu Lebterent Zeitpunkt wird auch eine nach Maßgabe der nachfolgen- 
sein Yorichläae heraeitellte Situationsffizze zur VBorlanac fomumen. 
A. Alfflaemeines. 
1. lNeber den Klab zur Errichtung des Schlachthofes, der Übrigens, jelbft 
ei Hinzunahme des Sindersblihler Schloßanwefens, etwas fnapp bemeffen if, 
über feine Licht= und Schattenteiten, {ft nichts zu erörtern. Derfelbe fit durch die von 
zeiden ftädtifchen Kollegien für Ddiefen Zweck bethHätigten Grunderwerbungen umd 
yie Verwendung eines Teiles der erworbenen Srunditüce zur Vichhofanlage 
feft beftimmt. Der Schlachthof muß demnach an jenen Teile Ddiejes Grundbe- 
ÄißeS errichtet werden, welcher Durd die bereits fertig geftellten und die nod) ausSs 
itehenden Vichhofbauten, wie die NReftanration, fowie durch die Geleisanlage nicht 
in Aniprudy genommen wird. Cr findet jeine Begrenzung durch die Mothenburger- 
und Schlachthofitraße und die Webersgaffe. Die Unterbringung von Schladt- 
hofanfitalten irgend welcher Art außerhalb des Stabtgebietes ift aus triftigen 
runden, wenn immer möglich, 3U yermeiden. Sine Art aenereller Situation aibt 
Sie untenitebende Ziffer 5 diefes Abichnittes. 
2. Die Sicherheit fowohl als der geordnete Betrich des Schlachthofes er= 
fordern deffjen vollftändige AbichlieBung. Der Schlachthof fvll daher durch eigene 
2,50 m. hohe Mauern, foweit jolche nicht durch Gebäude des Schlachthofes felbHt 
»rfebt merden fönnen, von dem Vichhof fomie überhaudt von allen Straßen und 
Yachbararunditücken aeichieden fein.
	        
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