Full text: Programm für Anlage und Ausbau des städtischen Schlachthofes zu Nürnberg

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die Unterbringung der Gerätfchaften, wie auch von abzulegendeu Kleidungsftücken 
{ft daher unter (Ziffer XVIM) anderweite Anordnung getroffen worden. 
9, Für das Innere ift eine Gewölbdecfe hHerzuftellen. Die Höhe des 
Sewölbe8 ift {vo zu wählen, daß mit RMückfiht auf die durH Schlacdhtung fehr 
großer Tiere ‚entwicdelten Dunfimengen ein möglichft großer Luftraum gefchaffen 
mird. Die Anbringung von Säulen ift auf daZ geringite Maß zu befchränken, 
Der Wand: und Gemwölbeverpuß ft einfach zu weißen. | 
10. Die Thore follen eine Höhe von mindeftenz 3,10 m. und eine Breite 
von 2,50 m. erhaften und find wo thınlich zur Vermeidung von Zug mit Wind- 
Fang zu verjehen. An den Giebelwänden find zum Zweck der gemeinfhHaftlihen 
Benüßung für alle Megger je 2 Tröge auS glattem Steinmaterial mit Zuleitung 
Don warmen amd falten Waifer anzubringen. 
11. Für die Bedachung wird fein Vorfchlag gemacht, da diefelbe von der 
Konftruftion der Halle abhängt. Der Dachraum foll, abgefehen von der Yufs 
tellung von Wajferbehältern (Ziffer XX) bei diefer Halle, ebenfo wie bei den 
anderen nicht benüßt werden. Insbefondere wird die Verwendung der Dachräume 
zur Muflagerung 3u trodnender Häute, von Boriten, Klauen u. f. mw. nicht em: 
ofohlen. 
12. Ar geeigneter Stelle ijt die Aufftellung von 2 Schakenwaagen vorz 
zufehen, auf denen 4 Schfenbiertel zugleich gemogen werden fönnen, 
13, Un den Außenwänden find aus Gründen der Keinlichfeit und zur 
Vermeidung der Vordächer gegenüber der Stallung (Ziff. IL) Minge zum Anbinden 
5e8 SchlachtvieheS nicht einzulaffjen. 
14. Mußer den WampenfHragen find flir den Betrieb nötig: Schiebe= und 
Dungfarren in entfprechender Anzahl, ein fahrbarer Blechfaften zur Aufnahme 
befchlagnahmter Steijch- und SEingeweideteile mit einem Sinwurf mit drehbarem 
Aappenverfchluß, der nur von dem betreffenden Beanıten geöffnet werden kann, 
und BZinffhalen zur Aufnahme des Blutes, Die Befchaffung der lebteren wird 
jedoch jenen Berfonen obliegen, welche das Blut den Meggern abnehmen. 
15. Gin befonderer Dienftraum für einen Schlachtmeifter, wie in anderen 
Schlachthöfen, {ft nicht vorzufehen, da die Aufitellung eineS folchen nad) den 
hiefigen Gebräucen unndstig i{jt. Wegen der Dienfträume und Wohnungen der 
Auffichtsperfonen fiehe Ziffer II, IV, VI und XIV. 
16. Für ent{prechenden Wajferabfluß durch Rinnenanlage und Kanalijation 
ift Norfehung zu treffen. (Sieke hierliber auch Ziffer XXD. 
IL Stalunag für Großvich. 
1. Die Frage, ob zu einer Schlachthofanlage die Anlage von Stallungen 
gehöre, ift ıicht unbeftritten und demgemäß an den verjchiedenen Orten auch ver= 
"Ohieden gelöft worden. Im Allgemeinen wird man daran FfefthHalten dürfen, daß 
für eine Schlachthofanlage ohne Viehmarkt diefelben nicht zu entbehren und daß 
fie andererfeitZ für eine Schlachthofanlage, der ein Schlachtviehmarkt zur Seite 
iteht, wo vornehmlich Vieh für den Hrilihen Verbrauch gehandelt wird, unnötig 
jeien. Für eine Schlachthofanlage, mit welcher ein HandelSviehmarkt — und 
das i{t der Hiefige — verbunden ift, liegt die Beantwortung nicht jo einfach. 
Doch wird diejelbe mit Rückfiht auf den Umftand, daß HandelsviehHmärkte Hinz 
ächtlidh des Vorkommens von Viehjeuchen größeren Zufälligkeiten auSgefebt find, 
118 Schlachtviehmärkte bejaht werden müfjen. Das Programm von 1880 Hat 
die Anlage von Stallungen im Schlachthofe gemäß der Anfhauung der beteiligten 
Zachverftändigen al8 unentbehrlid) erachtet, jedoch zunächft nur die Errichtung 
einer Grokviehitalunag in Ausficht genommen, während Stalungen für Kleinvieh
	        
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