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3. Die höhere Töchterschule.
Schon aus der Benennung vermag man den Zweck
und die Bedeutung dieser Schule zu erkennen, die ihr Lo—
cal in 8S. 5724 c. hat; in Zukunft aber in das von dem
Bürger Rohrmann gestiftete Schulhaus überziehen wird.
Direktor der Anstalt ist Dr. Lösch. Die Mädchen erhalten
in dieser Schule Unterricht in allen Gegenständen, die eine
tüchtige Hausfrau zu ihrem Walten nöthig hat. In Be—
ziehung auf das Erlernen der französischen Sprache ist kürz—
lich ein königliches Reskript erschienen, das den Unterricht
dieses Lehrgegenstandes mit der Bemerkung untersagt, die
französische Sprache ziehe die Jungfrau von deutschem Sinn
und deutschen Sitten ab.
4. Industrieschulen.
Für jeden Kirchsprengel bestehen unter den Lokalinspek—
tionen und unter der Oberaufsicht der Schulkommission so—
genannte Industrieschulen, in welchen Mädchen in weibli—
chen Arbeiten unterrichtet werden.
5. Sonntagsschulen.
In ihnen erhalten Handwerkslehrlinge und Gesellen
unentgeldlichen Unterricht im Lesen, Rechnen, Schön- und
Rechtschreiben.
b. Volksschulen.
Alle Verbesserungen, welche die Bemühungen der Paͤ—