138
fände und dadurch dem Kundigen eine Garantie für die
Qualität des Stiftes geboten würde.
Schlimmer noch als dieses ist es aber noch, wenn zu
direkt unlauteren Mitteln gegriffen wird, um vor den Kon-
kurrenten einen Vorsprung zu gewinnen oder sie zu
schädigen.
Von den zahlreichen Nachahmungen der Firma A. W.
Faber in Stein ist schon im zweiten Abschnitt dieser
Periode die Rede gewesen; noch bei der Berufszählung
von 1882 findet sich unter den Zählkarten solch ein Pseu-
dofaber, aber auch andere renommierte Firmen haben
anter Nachabmungen zu leiden.
Bei der heutigen Markenschutzgesetzgebung gibt es
noch eine ganze Reihe illoyaler Kampfesmittel, die noch
nicht einmal einer Strafe unterliegen. Dazu gehört es,
wenn einige neuere Fabriken in ihren Geschäftsem-
pfehlungen, bei Inseraten u. s. W. stets an hervorragender
Stelle in besonders deutlicher Weise ihre früheren Be-
ziehungen zu anderen noch bestehenden, renommierten
Firmen hervorheben, um von deren gutem Ruf zu profi-
tieren und das konsumierende Publikum hinters Licht zu
führen. Im Ausland wird hie und da gar verbreitet, jene
alte Firma sei aufgelösst und die neue an ihre Stelle ge-
treten.
Es wird von den rechtschaffenen und ehrlichen Kon-
kurrenten in der Bleistiftindustrie sehr freudig begrüsst,
dass das neue Markenschutzgesetz, wie es im Entwurf
jetzt vorliegt, durch eingehende Würdigung jener „Con-
currence deloyale“ solchen, bisher nicht zu belangenden
Ausschreitungen gegenüber gesetzliche Handhaben bietet. —
Zum Schluss muss an dieser Stelle auch noch ein
Zweig der Bleistiftindustrie Erwähnung finden, der eine
wesentlich selbständige Stellung einnimmt: die Patent-
stiftfabrikation.