Object: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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fände und dadurch dem Kundigen eine Garantie für die 
Qualität des Stiftes geboten würde. 
Schlimmer noch als dieses ist es aber noch, wenn zu 
direkt unlauteren Mitteln gegriffen wird, um vor den Kon- 
kurrenten einen Vorsprung zu gewinnen oder sie zu 
schädigen. 
Von den zahlreichen Nachahmungen der Firma A. W. 
Faber in Stein ist schon im zweiten Abschnitt dieser 
Periode die Rede gewesen; noch bei der Berufszählung 
von 1882 findet sich unter den Zählkarten solch ein Pseu- 
dofaber, aber auch andere renommierte Firmen haben 
anter Nachabmungen zu leiden. 
Bei der heutigen Markenschutzgesetzgebung gibt es 
noch eine ganze Reihe illoyaler Kampfesmittel, die noch 
nicht einmal einer Strafe unterliegen. Dazu gehört es, 
wenn einige neuere Fabriken in ihren Geschäftsem- 
pfehlungen, bei Inseraten u. s. W. stets an hervorragender 
Stelle in besonders deutlicher Weise ihre früheren Be- 
ziehungen zu anderen noch bestehenden, renommierten 
Firmen hervorheben, um von deren gutem Ruf zu profi- 
tieren und das konsumierende Publikum hinters Licht zu 
führen. Im Ausland wird hie und da gar verbreitet, jene 
alte Firma sei aufgelösst und die neue an ihre Stelle ge- 
treten. 
Es wird von den rechtschaffenen und ehrlichen Kon- 
kurrenten in der Bleistiftindustrie sehr freudig begrüsst, 
dass das neue Markenschutzgesetz, wie es im Entwurf 
jetzt vorliegt, durch eingehende Würdigung jener „Con- 
currence deloyale“ solchen, bisher nicht zu belangenden 
Ausschreitungen gegenüber gesetzliche Handhaben bietet. — 
Zum Schluss muss an dieser Stelle auch noch ein 
Zweig der Bleistiftindustrie Erwähnung finden, der eine 
wesentlich selbständige Stellung einnimmt: die Patent- 
stiftfabrikation.
	        
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