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Gemeindevertretung und -Verwaltung
Stadtrat Nürnberg vorbehaltenen Stellen getroffen, die darin bestehen, daß nunmehr die Haus—
meisterstellen statt bisher ganz, nur zu M und die Aufseherstellen beim Schlachtviehhof und beim Be—
stattungsamt statt bisher ganz, nur zu ß den Versorgungsanwärtern vorbehalten sind.
Für Abgänge und als Neubedarf wurden in den Kanzleidienst eingestellt 29 Versorgungs—
anwärter, 23 Beamtenanwärter mit Mittelschul- bzw. Volksschulbildung, auch teilweise mit längerer
Lehrzeit oder Praxis bei Banken, in kaufmännischen oder ähnlichen Berufen, ferner 10 weibliche
Kanzleikräfte zur Auffüllung der bei den Stenotypistinnen entstandenen Lücken.
Im übrigen mußte vor allem der Personalstand bei der Erwerbslosenfürsorge und beim Wohl—
fahrtsamt nicht nur an Hilfskräften, sondern auch an ständigen Beamten wegen der außerordentlichen
Anforderungen an diese Ämter infolge der verschlechterten Wirtschaftslage erheblich verstärkt werden.
Vorübergehende Einstellungen. Die Stellenlosigkeit hat auch auf dem kaufmännischen Arbeits—
markt weiter angehalten und sich noch erheblich gesteigert. Das bedingte, daß an einen Abbau der
Hilfskräfte in den mit der Bekämpfung der wirtschaftlichen Not befaßten Abteilungen nicht gedacht
werden konnte, daß im Gegenteil eine weitere Vermehrung der Hilfskräfte durchgeführt werden mußte.
So waren z. B. bei der Erwerbslosenfürsorge in der Zeit des Höchststandes über 100 Aushilfsangestellte
verwendet, die jeweils auf die Höchstdauer eines halben Jahres eingestellt und dann wieder ausge—
wechselt wurden. Die Auswechselung wurde weniger im dienstlichen Interesse, als deswegen vor—
genommen, um einen möglichst großen Kreis von Erwerbslosen zu erfassen. Auch die Zahl der für
die Aufwertungsarbeiten der städtischen Sparkasse vorübergehend eingestellten Aushilfsangestellten
konnte nicht vermindert werden, zumal diese Hilfskräfte wegen der andauernd gespannten Personal—
verhältnisse zum Teile noch für laufende Arbeiten des Sparkassenbetriebes mitverwendet werden
mußten. Beim Steueramt wurden zu Ende des Jahres 1926 für die Arbeiten der Steuerneuveran—
lagung 1927 wieder rund 120 Hilfskräfte auf die Dauer von 25 Monaten beschäftigt.
Die Einstellung von Notstandsarbeitern für den Bureaudienst wurde im Berichtsjahr fortgesetzt.
Zeitweise wurden bis zu 160 Notstandsarbeiter allein in der städtischen Verwaltung verwendet. Dazu
kamen noch die von den Notstandsregiebetrieben für ihre Lohnbureaus ieweils eingestellten Notstands—
arbeiter im Bureaudienst.
Angestelltentarifvertrag. Der Angestelltentarifvertrag läuft mangels einer Kündigung seitens
der Vertragsparteien auf 1 Jahr weiter.
In den vertraglichen Abmachungen sind keine Anderungen eingetreten.
Versonalstand (ohne Lehrkräfte).
Personalstand am:
Ständige Beamte einschl.
Beamtenanwärter
Beamte und
Angestellte auf
Dienstvertraa
Tarifvertrags⸗
angestellte
Aushilfsangestellte
—;RAISa
1. April 1926
31. März 1927
sohin Zunahme:
Abnahme:
3622
3618
35
170
75
12
7
79
152
186
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Urlaubsverhältnisse. Die seit 1. April 1922 unter Abweichung von den Bestimmungen in 854
der Anlage 5 zur Gemeindebeamtenordnung zugelassenen Erleichterungen hinsichtlich Anzeigeerstattung
und Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bei Dienstbehinderung infolge Krankheit wurden ab 1. April
1926 aufgehoben. Seitdem gelten die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindebeamtenordnung
wieder in vollem Umfang. Demzufolge haben Beamte, die wegen Erkrankung dem Dienste fernbleiben,
hiervon ihrem Abteilungsvorstand bzw. Sachreferenten nunmehr umgehendst (bisher innerhalb
24 Stunden) Mitteilung zu machen, ferner nach spätestens 3 Tagen (bisher nach 8 Tagen) ein ärztliches
Krankheitszeugnis vorzulegen.
Für die Regelung des Erholungsurlaubes der städtischen Beamten wurde die Ordnung des
Vorjahres unverändert übernommen.