umg
ind
afte
eiho
nal,
alg
Jeit
idoy
7de
ach
93.
ind
Stadtgebiet und Bevölkerung
29
Der Durchführung der ortspolizeilichen Vorschriften über die Hausnummernanschriften vom
11. Juni 1925 wurde erhöhtes Augenmerk geschenkt. Die beim Vollzug unentbehrliche Mitarbeit der
Polizeidirektion Nürnberg-Fürth bestand darin, daß sie die einzelnen Polizeiwachen anwies, in den
Fällen, in denen die Hausnummernanschriften zu beanstanden waren, die Hausbesitzer zur Anbringung
vorschriftsgemäßer Hausnummernschilder zu veranlassen. Durch den Stadtrat wurden auf polizeiliche
Meldungen hin mehr als 200 Fälle unvorschriftsmäßiger Hausnummerntafeln behandelt.
An Straßenbezeichnungstafeln wurden im Berichtsjahre 259 Tafeln an neubenannten Straßen
bzw. zur Verbesserung der Verkehrsübersichtlichkeit angebracht. Die Anbringung erfolgte in 155 Fällen
an Gebäuden oder genügend hohen Einfriedigungen usw.; 30 Straßentafeln wurden auf eiserne
Stützen gesetzt, 6 an Beleuchtungsmasten, 8 an Gaskandelabern, 14 an Straßenbahnmasten angebracht.
Für 36 Tafeln mußten 20 Eisenbetonsäulen gesetzt werden, J Tafeln konnten an 7 bestehenden Holz—
pfosten, 3 Tafeln an 2 bereits vorhandenen Eisenbetonpfosten befestigt werden.
Außerdem wurden 2 Straßentafeln aus Schiefer angebracht, davon eine als Ersatz.
ase
—o
yro
.
m
4
u
rꝙ
7
ĩe
III. Gemeindevertrelung und ⸗Verwaltung.
1. Vertreter der Stadt in politischen Körperschaften.
Reichstag. Ohne Anderung.
Bayerischer Landtag. Ohne Änderung.
2. Der Stadtrat.
Zusammensetzung. Bei den ehrenamtlichen Stadträten hat sich keine Anderung
ergeben.
Von den berufsmäßigen Stadträten schieden infolge Ruhestandsversetzung aus: die
Stadträte Rudolf Terhaerst (technischer Referent) ab 1. Juli 1926 und Konrad Weiß (Schul- und
Bildungsreferent) ab 1. September 1926. Ersatzwahlen haben nicht stattgefunden.
3. Organisaltion des städtischen Dienstes.
Anderung in der Verteilung der Referate. Das technische Referat wurde ab 1. Mai 1926 mit
dem Referate II (Stadtrat Dr. Merkel) vereinigt. Das Schul- und Bildunagsreferat übernahm ab
1. Juni 1926 Oberbürgermeister Dr. Luppe.
4. Dienstverhältnisse der Beamten und Angestellten.
Anstellung. Nach den für die Inhaber eines Versorgungsscheines vom Reiche erlassenen An—
stellungsgrundsätzen vom 26. Juli 1922 sind an sich Maller Kanzleibeamtenstellen mit Versorgungs—
anwärtern zu besetzen. Um die Stadt in die Lage zu versetzen, zur Erhaltung eines leistungsfähigen
Nachwuchses auch wieder männliche Beamtenanwärter in größerem Maße als bisher in den städtischen
Dienst aufnehmen zu können, hat der Stadtrat das Personalreferat beauftragt, durch Gegenvorstellung
bei der Aufsichtsbehörde auf eine Verminderung des Anteilsverhältnisses hinzuwirken. Die Verhand—
lungen führten zu dem Ergebnis, daß künftig den Anstellungsgrundsätzen gemäß nur noch die Hälfte
der Kanzleibeamtenstellen mit Versorgungsanwärtern besetzt werden braucht.
Auch zugunsten der Übernahme städtischer Arbeiter in den Beamtendienst wurden mit aufsicht—
licher Genehmigung einige ÄUnderungen in dem Verzeichnis der den Versorgqunasanwärtern beim