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Gemeindevertretung und Verwaltung
Dienstjubiläumsgeschenke. Seit 1. Januar 1925 wurden für Beamte, Lehrer usw., die eine 25—
oder 40jährige Dienstzeit bei der Stadtgemeinde Nürnberg hauptberuflich zurückgelegt haben, Ehren—
gaben wieder eingeführt.
Die hierzu erlassenen Bestimmungen wurden durch Gesamtbeschluß des Stadtrates vom
7. Juli 1926 dahin ergänzt, daß Beamte, Lehrkräfte, Vertragsangestellte und Arbeiter auch bei Zurück—
legung einer 50jährigen Dienstzeit bei der Stadt Nürnberg künftig neben einer Ehrenurkunde eine
Ehrengabe von 400 RAA in einer Geldbörse erhalten sollen.
Besoldungs- und Versorgungswesen. Der Wohnungsgeldzuschuß wurde ab 1. April
1926, entsprechend der Mietpreisfestsetzung, mit den vollen Sätzen (vorher 95 v. H.) bezahlt. In den
übrigen Besoldungsbestandteilen traten keine Anderungen ein. Abdruck der für die Zeit vom 1. April
1926 bis 31. März 1927 gültig gewesenen Besoldungstafel ist im Voranschlag für den Gemeinde—
haushalt der Stadt Nürnberg für 1927/28, III. Teil, Seite 2 und 3, zu finden.
Die Pensionsempfänger nahmen an der Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses in dem aus
den Pensionshundertsätzen sich ergebenden Ausmaße teil.
Die im Dezember 1926 den Reichs- und Landesbeamten zugestandene ein malige Not—
zuwendung wurde vom Stadt auch der städtischen Beamten- und Lehrerschaft bewilligt. Sie betrug
für die Gruppen J bis IV ein Viertel und für die Gruppen Vsbis XII ein Fünftel der im einzelnen
für Dezember 1926 bezogenen Monatsbesoldung, jedoch mindestens 50 RA für Verheiratete, 30 RA
für Ledige und höchstens 80 RA( für Verheiratete bzw. 60 RA für Ledige; für jedes kinderzuschlags—
berechtigte Kind erhöhte sich der Mindest- bzw. Höchstbetrag um 5 RA. Den Beamten und Lehr—
kräften im Ruhestande sowie den Hinterbliebenen von Beamten und Lehrkräften wurde die Not—
zuwendung nach den gleichen Bestimmungen gewährt.
Zuschüsse zur Durchführung von Heilverfahren Ganatoriumsaufenthalt,
Badekuren, Zahnersatz) konnten in 121 Fällen geleistet werden.
5. Dienstverhällnisse der städlischen Arbeiter.
Arbeiterstand. Zu Beginn des Rechnungsjahres betrug die Arbeiterzahl 2401 gegen 2442 im
letzten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1925/26. Dieser Versonalstand übersteigt den vor dem
Kriege nur um ein Weniges.
Tarifvertrag. Die allgemeinen Arbeitsbedingungen der in den städtischen Betrieben beschäftig—
ten Arbeiter wurden infolge der Zugehörigkeit der Stadtgemeinde zu dem Landesarbeitgeberverband
bayerischer Gemeinden und Gemeindeverbände durch den bayerischen Bezirksmanteltarif für die
Gemeindearbeiter 1926 geregelt. Dieser Bezirksmanteltarif ist zwischen dem Landesarbeitgeber—
verband bayerischer Gemeinden und Gemeindeverbände einerseits und dem Verband der Gemeinde—
und Staatsarbeiter, Gau Bayern, sowie dem Zentralverband der Arbeitnehmer öffentlicher Betriebe
und Verwaltungen, Bezirk Bayern, anderseits abgeschlossen worden. Die Lohnverhältnisse wurden
durch die zwischen den genannten Verbänden abgeschlossenen Lohntarifabbommen vom 12. Mai und
10. September 1925 geregelt.
Die örtlichen, je durch die besonderen Betriebsverhältnisse bedingten Dienstverhältnisse sind
durch das Zusatzabkommen 1925/26 geregelt, dessen Rahmen durch den Bezirksmanteltarif festgelegt
ist; es ist zwischen dem Stadtrat zu Nürnberg und den örtlichen Organisationen der bezeichneten
Gemeindearbeitergewerkschaften abgeschlossen.
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0. Allgemeine Verwaltung.
a) Adreßbuch. Es erschienen die Adreßbücher 1926 und 1927.
b) Kanzlei. Ohne Anderung.
c) Materialverwaltung. Die Beschaffung des gesamten Bureaubedarfs durch eine Stelle war
im Berichtsjahr wichtig, weil die eigenartigen Marktverhältnisse nur von der Spezialstelle voll aus—
genützt werden konnten. Im Kleineinkauf ergaben sich nämlich Preissteigerungen, während im
Großeinkauf sehr erhebliche Vorteile erzielt wurden, weil die Erzeugerkreise unter allen Umständen
Barmittel zu beschaffen suchten. Eine Folge davon war die Beibehaltung der seitens der Material—