Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

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Tätigkeit. Insgesamt wurden 63000 EA für Einzelunterstützung ausgegeben. Einen 
Aufwand von 26000 RAM erforderte die Sinzelunterstützung in Form von Natu— 
zalien; abgegeben wurden Lebensmittelpakete, ferner Heizmaterial, im Bedarfsfall Kleidungs⸗ 
tücke, Schuhe, Bettwäsche. Im Frühjahr 1925 fand eine Lebensmittelverteilung für Sozial⸗ 
rentner statt. Die hiefür ausgegebene Summe belief sich auf 6000 E.M. Eine gleiche Ver— 
leilung wurde vor Weihnachten für die Kleinrentner durchgeführt. Gelegentlich dieser Ver— 
teilung von Lebensmittelpakaten an Kleinrentner wurden auch kinderreiche Familien in großer 
Anzahl berücksichtigt. Der Inhalt der Lebensmittelpakete trug dem Weihnachtsfeste Rechnung. 
Sleichzeitig wurden alle Kinder dersenigen Familien, welche beim Wohlfahrtsamt in laufen— 
der Unterstützung stehen, mit je einem Weihnachtspaket beschenkt. Insgesamt wurden hiefür 
3000 R.AMA aufgewendet. Die Kinder wurden zu einem Krippenspiel eingeladen. 
Wie im Vorjahr wurde auch im Berichtssahr wieder ein Hilfswerk für bedürf— 
ige Konfirmanden und Kommunikanten in engstem Benehmen mit dem Bezirks⸗— 
fürsorgeverband, den kirchlichen Behörden und charitativen Einrichtungen sowie den Schulen 
zurchgeführt. Das Hilfswerk erhielt auch in diesem Jahre wieder namhafte Unterstützung 
durch den Stadtrat und durch industrielle Unternehmen. Von 2024 eingereichten Gesuchen 
konnten 1842 berücksichtigt werden. In enger Verbindung mit dem Hilfswerk wurden durch 
die Siemens⸗-Schuckertwerke, die Eisenbahndirektion Nürnberg sowie die Oberpostodirektion 
Aürnberg 477 Beihilfen gewährt. Der Gesamtaufwand betrug rund 487360 R.M. Abgegeben 
wurden 507 Mäoͤchenkleider, 1600 Mädchenhemden, 457 Mäochenhosen, 473 Unterröcke, 810 
Anzüge, 393 Knabenhemden, 354 Unterhosen, 325 Hosenträger, 553 Strümpfe, 452 Taschen⸗ 
tücher. 1108 Schuhe, 63 mal Stoff zu Anzügen oder Kleidern, 60 mal Barbeihilfen. 
Obwohl die Bekämpfung des Hausbettels auch im Berichtsjahr das Verstäno⸗ 
nis weiter Kreise fand und die Zahl der interessierten Geber zunahm, ist doch zu bedauern, 
zaß diese Einrichtung nicht geschlossen von der gesamten Einwohnerschaft benützt wird. Die 
oon der Nothilfe eingeführten Maßnahmen bestehen in der Anbringung eines Verweisungs⸗ 
childes und in der Verabreichung von Gabenscheinen an die Bettler. Dieses Verfahren läßt 
einen Mißbrauch der gesammelten Unterstützungen dadurch nicht zu, daß die Nothilfe grund⸗ 
ätzlich nur Naturalien, vor allem Lebensmittel, gegen die Bettlergutscheine abgibt. Es wird 
die Erfahrung gemacht, daß gewerbsmäßige Bettler, soweit sie die Gabenscheine überhaupt 
annehmen, nicht zur Nothilfe kommen, weil ihr regelmäßiges Erscheinen natürlich weitere 
Maßnahmen, worunter im allgemeinen nicht die Anzeige zu verstehen ist, zur Folge haben 
würde. Wirkliche Notfälle können von der Nothilfe auf diesem Wege rechtzeitig erkannt, zum 
Teil aus eigenen Mitteln unterstützt und an die Organe der öffentlichen Wohlfahrtspflege 
»erwiesen werden. Gerade die Einstellung der gewerbsmäßigen Bettler gegen diese Einrich— 
ung beweist besser als alles andere ihren Wert. 
NAeben der Einzelfürsorge sieht die Nothilfe eine wichtige Aufgabe in der Unterstützung 
derjenigen Sinrichtungen und Anstalten der privaten Wohlfahrtspflege, 
wvelche durch die Zeitverhältnisse notleidendgeworden sind und in der Gefahr 
tehen, ihre Tätigkeit einschränken oder einstellen zu müssen. Indirekt handelt es sich hier ja 
auch um eine Unterstützung von einzelnen Hilfsbedürftigen. Insgesamt konnte ein Betrag 
on 63000 h.M zur Verfügung gestellt werden; 34 Anstalten und Vereinigungen erhielten 
Aaturalien im Gesamtwert von 12000 FA, 45 Organisationen Barbeihilfen im Gesamt— 
betrag von 51000 RAM. 
Zusammenfassend kann die Stellung und die Aufgabe der Nothilfe dahin gedeutet werden, daß 
sie heute die Funktionen der früheren Wohltätigkeitsstiftungen zu einem erheblichen Ceil übernom⸗ 
men hat, welche durch die Inflation um ihre Vermögensbestände gekommen sind und deren Aufwer⸗ 
tungsansprüche ihnen nur mehr zu einem Bruchteil ihres früheren Vermögens verhelfen können. 
Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
	        
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