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Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege. 195
5. Beschäftigung für Erwerbsbeschränkte.
Wohlfahrtswerkstätten. Durch den Ausbau von Bodenräumen im Anwesen am
Bräslein 3b war es möglich, die Arbeitsräume, die am Anfang des Berichtssahres noch
511,1 4m betrugen, auf 653,9 qm 3u bringen.
An jugendlichen Schwachsinnigen waren am 31. März 1926: 23 männliche und 40o weib⸗
liche beschäftigt. Die Erfolge, die in der schwachsinnigen Abteilung erzielt wurden, gehen
weit über die Erwartungen hinaus, in vielen Fällen konnten die Kinder nach Anlernung in
der Privatindustrie untergebracht werden.
Ein neuer Erwerbszweig wurde den Beschäftigten dadurch eröffnet, daß Anfang
Februar 19260 ein Kurs für orientalisches Teppichknüpfen errichtet wurde. Nach den bis
jetzt vorliegenden Erfolgen darf erwartet werden, daß auch hier positive Arbeit von erwerbs⸗
beschränkten Frauen und Mädochen, sowie von Schwachsinnigen geleistet werden kann.
Im Taufe des Berichtsjahres wurde auch ein Maler eingestellt; von diesem werden
die alten Möbel aus den Nachlässen, die dem Wohlfahrtsamt zufallen, wieder aufgefrischt.
Die Löhne haben gegenüber dem letzten Berichtsjahr eine kleine Aufwärtsbewegung
zemacht, sie bewegen sich durchweg auf einer Höhe, welche eine Zuschußunterstützung aus
Wohlfahrtsmitteln erübrigt.
Die Gesamtbelegungsziffer betrug im Durchschnitt 132 Personen gegenüber 81 im Vorjahr.
Am 31. März 1926 waren insgesamt 152 Personen beschäftigt, davon waren 80 männ⸗
liche und 72 weibliche Personen.
Gemeinnützige Nähstube G. m. b. H.). Der Verlauf des Geschäftssahres war
befriedigend, sowohl was die Beschaffung von Aufträgen als deren Durchführung anlangt.
Das finanzielle Ergebnis entspricht der regelmäßigen Beschäftigung.
Auch in diesem Jahre konnte die Nähstube ihrer Zweckbestimmung auf Beschäftigung
von vorwiegend erwerbsbeschränkten Frauen und Mädochen, in zweiter Tinie der Beschäftigung
von Schwerlenkbaren und Gefährdeten nachkommen. Es sind 120 Personen aufgenommen
vorden; hiervon waren Erwerbsbeschränkte seder Art etwa 60/o, Schwerlenkbare und Gefährdete
etwa 4000.
Soweit es möglich ist, werden sämtliche Beschäftigte mit Stücklohnarbeit versehen;
während der Anlernzeit und für besondere Arbeiten wird Stundenlohn vereinbart. Der
Anfangsstundenlohn betrug 25 EA, die Spitzenlöhne beliefen sich auf zwischen 48 und 55 IN.
Die Akkordsätze waren so gehalten, daß ein Mehrverdienst bis zu 500/0 möglich war.
Die Arbeitszeit betrug 48, vorübergehend 40 Stunden, in der Woche.
Auch in diesem Jahre wurden wieder Notstandsarbeiten für Frauen und Mädchen durch—
geführt. Im ganzen wurden mit Näharbeiten ungefähr 200 Frauen und Mädochen beschäftigt.
6. Erwerbslosenfürsorge.
Hierüber wird von jetzt ab im Abschnitt VII beim „Gffentlichen Arbeitsnachweis
Hürnberq“ berichtet.
2. Norisstift.
Velegung. Sie betrug am 31. März 1926: 17.
Verpflegssätze. Diese betrugen am J. April 1925: 3,30 NAM, 3,45 NM, 3,00 RAM.
VBericht des Oberarztes. Von besonderen Erkrankungsfällen ist ein schwerer Fall
von Influenzapneumonie bei einer eben eingetretenen Patientin zu erwähnen, der rasch zum
Tode führte. Einige andere Influenzafälle gelangten glatt zur Heilung. Eine zu wieder—⸗
holtem Male vom Schlag getroffene Patientin machte wegen vollständiger Hilfslosigkeit und
1) Der Bericht bezieht sich auf das Kalenderjahr 1025.