Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für 1922/23. (1. April 1922 - 31. März 1923) (1922/23,1 (1924))

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Lestgesetzt wurde. Ferner wurde als nen dem Bedarf an Saatgut 
und Futter mit je 175 kg für das Hektar der Anbaufläche CM 
He ne SO tragen. Getreig 9 n 3 
sschallung der Ware, Getreidepreise. Das neue Gesetz un 
die durch das Staatsministerium Lür Laudairtschaft ergangenen 
bayerischen Ausführungsvorschriften vom 27. Juli 1922 änderten 
en der bisherigen Orgenisation über die Beschaffung der Ware 
nichts. Mit dem Festhalten an der Körnerwirtschaft sah sich die 
Reichsgetreidestelle — bei einem Bedarf für das Reich von 4 Mil- 
lionen Tonnen Getreide — veranlaßt,die Unterschiedsmenge in Aus- 
landsgetreide zu beschaffen.Nachstehende Tabelle zeigt die Prei- 
se für Umlagegetreide und die Abgabepreise der Reichsgetreide- 
stelle, wobei bemerkt wird,daß die Preise für Umlagegetreide nur 
für relfes, genügend trockenes und Orgehtlzch gereinigies Getrei- 
de galten.Die Velen wortung für die vichtins Hereinnahme des Ge- 
treides trugen die Kommun Lverbände, sowohl nach Menge, als auch 
nach Güte und Beschaffenheit. Sie haben sich bei dieser Tätigkeit 
der äurch Cesetz yore pohrichenen Hauptaufkäufer bedient. 
Der Preis des Umlagegetreides betrug für 
den Doppelzentner: 
Zeitraum, bezw. Teil der Roggen Weizen 
Ablisferung a 
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1 
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1 Ernte 1921: 
l1.April - 15. August 
Er nt e 1922: 
l. Drittel 
: Sechstel 
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x 80 
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1922 210,-— 
230, -- 
MU) 
200, —— 
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270, 
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ss” 
Für das erste Drittel waren ursprünglich folgende Preise für 
den Doppelzentner Umlagegetreide festgesetzt: Roggen X 690,--, 
Weizen X 740,-—-, Gerste 8 670,-.. 
1922 Die Abänderung erfolgte durch Reichsgesetz vom 27, September 
“= Die Reichsgetreidestelle verlangte im Laufe des Berichtsjah- 
res folgende Preise für den Doppelzentner: 
Zeitraum Roggen Weizen 
1. IV. - 15.VIII. 1922 36 ” 5C 
16.VIII.- 29. X. " % 
30. X. — 3. XII. 9 
4.X11.1922-14.1. 1923 
15. IL. - 81. IIT. 
Gerste 
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505 ,-— 
1060; -— 
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1970 
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_ ., Hiezu wird ergänzend bemerkt, daß die Beiträge der Reichsge- 
treidestelle zu den Getreidekosten zur Der billigung des Auslands- 
getreides und des auf dem freien Markt erworbenen nA mndsgetreides 
urch die Landesgetreidestelle von demjenigen Kommunalver band ein- 
GERORER wurden, der das Unlegegetreide erfaßt hatte.Lieferungen 
er Kommunal-Verbände an Dritte - sogenannte Zuschußkommunalver- 
bände —- berechnete der Lieferkonmunalverband zum jeweiligen Getrei- 
deverkaufspreis der Heichsgetreidestelle, , 
Bei einer Gegenüberstellung der Preise für Umlagegetreide 
ynd des Abgabepreises der Reichsgetreidestelle ist seit dem 16. 
ugust wahrzunehmen, daß die det Ztachannten Preise niedriger sind 
als die Preise für Ünlagegetreide, as Reich leistete demnach einen 
ganz erheblichen Zusc zur Brotversorgung, der in seiner iewei-
	        
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