Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1921/22 (1921/22 (1922))

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eingaroiht sind, grunäsätzlich nicht muhr bezahlt; für divsy Zöhe. 
ron Beamten kommt jode Usborstundenvergütung vollständig in Wug- 
fall. 
Die Vergütung für Ueberstundunarbei£, dis nach Stunden bezahlt wira 
beträgt für Laamte: bis zur Yollendung des Z0.Lecbensjahres: je 4 X 
für die Tagesüberstunde unä je 6 # für die Nacht- und Sonntagsüber. 
stunde, vom vollendeten 20. Lebunsjahr an : je 6 HM für die Tages. 
üborstunde und je 9 M für aAaie Nacht- uıd Sonntassüberstunde. 
S.)Ekcerlaubnis dar voiblichen Gemein. 
de bcamvtceaen. 
Jia Hinblick auf die auf Grund der Peichsverfassung eingetrate- 
no Beseitigung aller Ausnahmebestimmungen gegun weibliche Boamte 
urda dor $ SO Abs.III der Gemeindebeamtenordnung, wonach veib-— 
Liche Gomoindebeamte Lumer Zur Eingehung einer Ehoc der Erlaubnis 
los Stadirates bedürfen, formell aufgehoben, An aie Stelle der 
Arlaubnis tritt dic Anzuizepflicht. 
ArZTtTbercochtigung. Die bestimmten Gruppen dur 
städtischen Beamten einzeräumte Arzt- und Hoiimittelfreiheit us 
sogenannte, Arztberechtigung, wurde mit Ende des Berichtsjahres 
vom Stadtrat aufgehoben. 
Sen Dienszverhältnisse_ der. i 
Ss tädt is schuüun Arbeiter. 
Luuerungszulagen. Vom 1. Januar 1921 an wurden die Truerungsbe- 
zügs wioderum erhöht, es erhietn wöchentlich dic Arbeiter 
_—_ = im Bozuge de 
in Lohnklasse A nach 1/4 Jahr nach 1 Jahr 
72,18 X 
7R ’ 76} 
31,54 7 
86,58 H 
91,42 {ff 
963-7 
101,04 
L 
II 
III 
IV 
VY 
VI 
VII 
lic Arbeiterinnen 
m. 
753,98 MM 
79,02 MM 
34,06 M 
89,56 
94,14 MM 
99,64 1” 
104168 MM 
LOK. 
6 
L 
"xt 
07,42 £ 
62,46 1: 
61,78 If 
66,82 M 
65,68 EL £ 
TOR Ki 
Tarifvertrag. Der neue zwischen dem Arbeitgeburvorband nördbayori. 
Scher Gemeinden und den städt: Arboitnehnern am 3%.Juni 1921 abge- 
schlossene Tarifvertrag trat am 1:.Juli 1921 in Kraft. Zu diusen Tarif. 
vertrag, der gegenüber dem abgelaufenen im wesentlichen neue Be stimmm« 
SON Nicht brachte, hat der Stadtrat Nümberg ein Zusat za b- 
Zommen geNChmigt, durch welches die den Arbeitornbisher gewährten 
Vergünstigungen weiterhin gesichert blieben, Die 46-stündige Wochen- 
üarbeitszeit wurde beibehalten. Die Urlaubsvoerhältnz 58 
Ss © haben vino Aenderung nicht erfahren. 
Die Lohnvorhältniss S wurden bereits ab 1.April 
1921 grundlögend geändert, indem anstelle der tisherigen Dreigliede- 
rung folgende Viergliederung im Lohntarife geschaffen wurde: "Änfaengs- 
Lohn ", % Lohnbezug nach 1 Jahr ", " nach 2 Jahren ", * nach 3 Jahren ® 
„Die Löhne galbst setzen sich NUN ZUSAGEN QUS Grundlohn, Ortazu- 
schlag und Teuermgszulayge (FNormallohn ) . Die Tevueringszulage 
OrZöht und vorrinzeurt sich selbsttätig mit der BPrhöhung oder Verringes rue 
ües Touerungszuschlares der gemeindlichen Beamten um denselben Prozent 
Satz 
Die Kinderzulgqg & © ; welche sich bereits ab 1.Novembor 
1920 von 50 # auf 75 FF erhöht hatte, wurde in der gleichen Höheweiter- 
ZCWÄhrt:
	        
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