Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1921/22 (1921/22 (1922))

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— 153 — 
Für die Jahre 1921 — 1941 und zwar mit Wirkung vom 1. 4. 1921 8% 
zemeindliche Zuschläge zur Lande swohnungsbauabgabe erhoben. Diese 
Zuschläge sind auf jährlich 10 v. H., der Steuerverhältniszahl der 
Mietsteuer und 40 v.H., der SteuerveorhÄiltnigzahl der Arualsteuer 
festzesetzt. Die vorzgeschenen Mittel haben sich infolge der fort- 
zchreitesnden Geldentwertung und der damit verbundenen fortgssetzten 
sprunghaften Zrhöhungen der Löhne,Frachten ‚Fuhrkosten, Materialprei- 
se usw. als völlig unzurebohend erwissen. Yalche Beträge tatsächlich 
für die Durchführung des Bauprrgramms 192. aufzuwenden sind,kann erst 
festgestellt werden‘, wenn did Schlußabrechnungen für sämtliche Bauten 
vorliegen: 1. EL, BL OS SE A 
Der Kreis Mittelfranken. hät Kreisdaylehen im Gesamtbetrage. von. 
2.828 000°M gezeben.: | Sn 
„An fegtenvAirbsitgeberzuschüssen sind zugesichert:; 040 
a) von der Maschinenfabrik Augsburg-Fümberg für die Bauten 
der Werderuaun 520 000 A, 
tb) vom Staat für 30 Staatsbeamtenwohn ungen des Beamten- | 
wohnungsbäurereins Nümberg-Fürth 720 000 4, 
ce) von der Asichsbahn für 16 Wohnungen des Beamtenwoh- 
—_ nungsbauvoreins 384 000 FF. 
Bei den Bauten. des Bauwrereins Siemens Schuckert' scher Arbeiter (42 Woh- 
aungen),des Beaamtenwohnungsbauvereins für 10 Landespolizeibeamte (10. 
Binfem.Her.),der Zisenbalmerbaugenossenschaft Mbg.-Agbf. (36 Wohnungen) 
richten sich dis Arbeitgeberzuschüsse nach der Höhe des unrentierli- 
zhem Aufwandes, sis können daher erst bostimmt werden, wenn die Bauten 
abgerechnet sind. 
Zigene Leistungen zum unrentierlichen Aufwand bringen auf: 
jer Beamtenwohnunzsbauverein für 66 Zinfamilienhäuser, die Bauge- 
nossenschaft des bayer. Bundes Kriegsbeschädigter für 52 Einfamilien- 
häuser, die Kriegerheimstättenbaugenossenschaft Rosenhof für 8 Bin- 
familienhäuser. 
— Darlehensbauten_ 1922, Die Bestimmungen über die Förderung. des 
TOURS aues durch Beihilfen aus öfßfentlichen Mitteln, für das 
Jahr 1922 wurde mit MB. vom 16.2.22 -St.A. 41 —- erlassen: Als wesent- 
lichste Aenderung. gegenüber den Bestimmungen für das Jahr 1921 ist — 
hervorzuheben, daß die Landesdarlehen zum dreifachen EBinheitssatz - 
statt des doppelten -—- gewährt werden können, Das Ministerium geneh- 
nigt jedoch die Erhöhung nur unter der Bedingung; daß der Rentewert 
für 1. 8m Wohnfläche mindestens 250 Y beträgt. 
Das Bauprogramm 1922 soll 7530 Fohiummngen umfassen; für diese Zahl 
von Wohnungen sind auch Landescarlehen in Aussicht gestellt. Ob es 
ei der fortschreitenden Geldentwertung in diesem Umfange durchgeführt 
werden kann, ist sehr zweifelhaft. 
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