Gesundheitswesen
B. Privatkranke Gerpflegung in einem gesonderten · Bau — soweit Platz vor—
handen — und Verabreichung besonderer Kost): 1. in einem kleinen Zimmer 5) Einheimische
12 4; b) Auswärtige 15 M; 2. in einem größeren für 2 Betten zur etwaigen Unterbringung
einer Pflegeperson ausreichenden Zimmer: a) Einheimische 16 4; b) Auswärtige 20 ; 3. Kost-
vergütung für eine eigene Pflegeperson 8.4; 4. für Inanspruchnahme der Operationseinrich-
tungen 302 70 .; 5. Zuschlag zum Selbstkostenpreis von Wein, Mineralwasser und Bier 50 9;
56. für ein Warmwasserbad 1,80 M (seither ohne Berechnung); 7. für medizinische Bäder und
ähnliche Leistungen: je ein Dampfbad, Heißluftbad, Kohlensäurebad 4 43; je ein elektrisches
Bad, Solebad, Packung, Ganzmassage, Elektrisieren 2.4; je eine Teilmassage, Inhalation 1,80 ;
Fangobehandlung 6 ; Anwendung des elektrischen Heißluftapparates für je eine Stunde
2.M; Anwendung des Radiumpräparates zu 50 mg für je l Stunde —A
thermieapparates für Stunde 24; 8. Röntgenbehandlung und zwar: eine einfache Durch—
leuchtung ohne photographische Aufnahme 7 , eine einfache Bestrahlung 4 M, eine Dauer-
bestrahlung 7.M, eine Durchleuchtung mit photographischer Aufnahme bei Plattengröße 13/ 18 em
8M, 18/23 m 12M, A/30 em 15 M, 30/40 em 20 M, 34/30 em 26 M, 40/50 om 30 M, eine
Durchleuchtung mit orthodiagraphischer Aufnahme 12 2; 9. eine Bestrahlung mit der Queck—
silberbogenlampe (Quarzlampe) 7.M; 10. je ein Abdruck der photographischen Röntgenaufnahme
mit einem Fünftel der obigen Gebühren.
Bauliche Anderungen. Zur Sicherung der im sogenannten Schlackengang
des Kesselhauses beschäftigten Arbeiter wurde dieser mit einem zweiten Ausgang ver—
sehen. Die Kosten der Ausführung betrugen 500 4.
Neubeschaffungen. Für Bestrahlungen wurde zu der vorhandenen Quarzlampe eine
Bach'sche Höhensonne mit Hängevorrichtung mit einem Kostenaufwand von 1605 4 beschafft.
Ein eigener Bestrahlungasraum hiefür wurde im Untergeschoß des Baues 37 eingerichtet.
u. Transport Kranker und Verunglückter.
Gebühren. Durch Beschluß vom 16. März 1920 wurden der freiwilligen Sanitätskolonne
Nürnberg für den Transport je eines Kranken folgende Gebühren zugestanden: 1. im Stadtbe—
zirk Nürnberg: à& soweit der Kranke der hiesigen allgemeinen Ortskrankenkasse, den den „Ver—
einigten Krankenkassen zu Nürnberg“ angeschlossenen Orts-, Betriebs- und Innungskranken⸗
kassen, oder dem „Sanitätsverein, allgemeine Doktor- und Apothekenversicherung“ angehört, statt
bisher 6. 15 M, b) für Privatpersonen statt bisher 10 A 2oAM, bei Transporten mit bespann—
tem Wagen oder Kraftwagen statt bisher 18 M 265 M; 2. nach Erlangen statt bisher 30 M
50 M; 3. für anderweitige Fahrten mittels Kraftwagen für den einzelnen Kilometer statt bisher
2,50 3 .
5. Städtische Desinfektionsanstalt.
Gebühren. Die Gebühren für die Benützung der städtischen Desinfektionsanstalt wurden
ab 19. Mai 1919 um 100 50 erhöht.
Einrichtung. Durch Aufstellung eines im städtischen Krankenhause freigewordenen
Hochdruckdampfkessels sowie einer von der Heeresverwertungsstelle angekauften 785 qm großen
Holzbaracke mit einem 10 cbm fassenden Dampfdesinfektionsapparat wurde die Leistungsfähig—
keit der Anstalt hinsichtlich der Dampfdesinfektionen um 50 0 erhöht.
6. Städtisches Volksbad.
Allgemeines. Am 11. Februar 1919 gab die Heeresverwaltung die Anstalt, die bisher
als Sanierungsanstalt für Heeresangehörige und Heeresentlassene gedient hatte, an die Stadt—
gemeinde zurück. Wegen Brennstoffmangel konnte indessen der Betrieb zunächst nicht wieder