Gesundheitswesen
XII. Gesundheitswesen.
1. Städtischer Schlachtviehhof.
10.
Allgemeines. In dem Verkehr mit BVieh ist mit Ausnahme einer kurzfristigen
Freigabe der Ferkelschlachtungen und versuchsweisen Freigabe des Verkehrs mit Nutzvieh eine
Anderung nicht eingetreten. Eine Abhaltung von Klauenviehmärkten mit Ausnahme des Span—
ferkelmarktes hat jedoch nicht stattgefunden; dagegen wurde mit der Abhaltung von Pferde—
märkten wieder begonnen. Der erhebliche Rückgang des Zutriebes an Vieh ist auf den Wegfall
der durch den Krieg veranlaßten Heereslieferungen zurückzuführen. Die Schlachtungen von
Ziegen haben weiter zugenommen. Der Viehhof hat außerdem als Ablieferungsstelle der
aus dem besetzten Gebiete eingeführten Pferde Verwendung gefunden.
Wegen Einfuhr größerer Mengen von Speck und Fleisch aus Amerika wurde
der Schlachthof als Hauptlager und Untersuchungsstelle bestimmt. In der Fleischver—
sorgung hat das freie Metzgergewerbe dahin Beteiligung gefunden, daß die Schlachtungen
zu Konservenzwecken zwei Gesellschaften aus dem Metzgergewerbe übertragen worden sind.
Betriebsverhältnisse. Die allgemeine Einführung der 8 stündigen Arbeitszeit hat eine
erhebliche Vermehrung des Personales, und die gleichzeitige fortgesetzte allgemeine Preissteigerung
eine wiederholte Erhöhung der Gebührensätze des Schlacht- und Viehhofes notwendig gemacht.
Die fertiggestellten Gefrierräume konnten in Betrieb genommen werden. Der
Betrieb des während des Krieges als Notanlage eingerichteten Abfallverwertungsapparates
Heiß-Nießen wurde eingestellt, und die Verarbeitung aller Fleischabfälle vertragsgemäß
der in Fürth eingerichteten, neuzeitlichen Tierkörperverwertungsanlage übertragen.' An militä—
rischen Betrieben waren im Schlachtviehhofe noch untergebracht die Garnisonsschlächterei und
die Schweinemastanstalt.
In der Zeit vom 3. mit 15. Februar 1919 wurde ein TCrichinenschaulehrkurs
für 10 Teilnehmer und in der Zeit vom 24. Februar bis 25. März ein Fleii schbeschau—
lehrkurs für 15 Teilnehmer abgehalten.
Trichinenschauamt. Von den hier geschlachteten Schweinen wurden keine trichinös
befunden; von den aus dem Ausland eingeführten Fleischstücken waren 0,13 00 trichinös.
2. Städtische Heilstätte Engelthal.
Allgemeines. Der bisherige Verpflegungssatz von 5 M mußte mehrmals erhöht werden.
Ab 1. März 1920 betrug er 11M, und für Einzelzimmer, die nicht auf ärztliche Weisung bezogen
wurden, 12 M.
Krankenbericht. Der Lungenbefund war sehr gebessert bei 77,2 (50,7) 9 der
Kranken, wenig gebessert bei 10,8 (20,4) 96, ungebessert bei 6,3 (19 9, verschlechtert bei
4(64) 96. Hinsichtlich der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit oder Dienstfähigkeit ergab
sich ein wirklicher Erfolg bei 72,5 (58,6) 05 erfolglos blieb die Kur bei 27,5 (41,4) 9.
3. Städtisches Krankenhaus.
Gebührenwesen. Die Berpflegungssätze wurden ab l. Mai und sodann
neuerdings ab 1. Dezember wie folgt erhöht:.
A. Kranke der allgemeinen Abteilungen (Saalkrankey): Für
Erwachsene (mit Ausnahme der auf Kosten der Armenverbände Verpflegten): a) Einheimische
8 M; b) Auswärtige 9 M; für Kinder und zwar bis zum vollendeten 3. Lebensjahre: a) Ein—
heimische 3,80 ; b) Auswärtige 4,80 ; im 4. Lebensjahre bis zum vollendeten 13.: a) Ein—
heimische 5.M; b) Auswärtige 6 M.