Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1912 (1912 (1913))

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Bedingungen, die an solche Bewilligungen geknüpft sind, sowie sonstige von Fall zu Fall an Steuer— 
pflichtige ergehende Anordnungen haben den Charakter von Ausführungsanordnungen im Sinne des 8 20 der 
Gemeindesatzung, sodaß Verfehlungen hiegegen den in 51 der ortspolizeilichen Vorschrift angedrohten Strafen 
unterliegen. 
11. Bei Automaten u. dergl. ist in erster Linie der Wirt usw. zur Bezahlung der Lustbarkeitssteuer 
verpflichtet, unbeschadet der Haftung des Eigentümers oder Verleihers des Automaten. 
Nürnberg, den 1. Juni 1912. 
Stadtmagistrat. 
Die Gesamteinnahme an Lustbarkeitssteuern betrug im Berichtsjahre 184 468,80 A 
Davon entfallen auf Veranstaltungen nach 82 
Ziffer Ider Satzung vom 1. Juli 1910.. 
„1, „I1. Juni 1912 (Ziffer 2 der alten Satzungh. 
22, 3 
3, 
425, 
52 
68, 
7, 
8, 
98, 
108, 
„111, 
123 
„1385, 
„14, 
„155, 
„168, 
„1785, 
„1825, 
6454, — M 
12459,651, 
10647,30, 
20, — 
139, — „ 
8 050,50, 
760 568, 151, 
27640,351, 
368,50 , 
26785, 457, 
1115,30, 
49, — „ 
3 503,60, 
1534,550, 
41474,351, 
2608,60, 
149, — 
1901,55, 
154 
9. Hundesteuer. 
Mit dem Inkrafttreten des Hundeabgabengesetzes vom 14. August 1910 wurden vom 
1. Januar 1912 an die Erträgnisse der Hundeabgabe, welche bisher zur Hälfte dem Staate 
und zur anderen Hälfte der Gemeinde zuflossen, den Gemeinden ganz zugewiesen. Nach 
Art. 10 dieses neuen Gesetzes können die in Art. 8 festgesetzten Abgaben den Bedürfnissen 
der Gemeinde entsprechend erhöht werden. Von dieser Befugnis machte auch die Stadt— 
gemeinde Nürnberg Gebrauch und erhöhte durch Beschlüsse der beiden städt. Kollegien die 
bisherige Steuer von 15 6 auf 25 6; für Hunde in Einöden und Weilern (Art. 8 Abs. II 
und Art. 9 wurde der bisherige Satz von 36 belassen. Für Hunde, die zu Zucht- und 
Abrichtungszwecken gehalten werden, wurde eine Abgabe von 15 M festgesetzt. Diese Erhöhung 
der Abgabe hatte einerseits einen wünschenswerten Rückgang der Zahl der Hunde zur Folge, 
brachte aber andrerseits auch eine bedeutende Mehrung der Gesamteinnahmen mit sich. 
Bei der ordentlichen Untersuchung der Hunde, die vom J. Februar bis 12. März 1912 
abgehalten wurde, wurden angemeldet:
	        
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