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Allgemeine Gesundheitspflege
Zwölfter Abschnitt.
Desinfektionsanstalt.
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Die städtische Desinfektionsanstalt steht unter der Aufsicht des kgl. Bezirksarztes der
Stadt Nürnberg und wird von dem Verwalter des Sebastianspitals geleitet.
Das Personal bestand wie im Vorjahre aus
1 Aufseher, 3 Desinfektoren für die Dampfdesinfektionen, 3 Wohnungsdesinfektoren.
Wohnungsdesinfektor Bauer hat an dem in der Zeit vom 13.-20. März 1909 beim
hygienischen Institute der Universität Erlangen abgebaltenen Desinfektionslebrkursus teil—
genommen.
Zu Zeiten eines außergewöhnlich großen Geschäftsgangs wurden 4 Arbeiter der städt—
ischen Straßenreinigung, die im Desinfektionswesen ausgebildet sind, abwechslungsweise als
Hilfsdesinfektoren verwendet.
An Desinfektionsapparaten und Hilfsmitteln sind vorhanden:
2 Dampfapparate mit je 4,7 Raummeter Fassungsvermögen, 10 Lingner'sche Zimmer—
desinfektionsapparate, 10 Lingner'sche Ammoniakverdampfer, 1 Röptke-Apparat mit Ammoniak—
verdampfer, 1 Breslauer Apparat mit Ammoniakverdampfer, 1 Kochgefäß, 2 große Kasten—
wagen (ein dritter wurde in Bestellung gegeben) und 1 Transportdreirad.
Im Berichtsjahre wurde die Badeanlage durch die Einrichtung zweier Brausen er—
weitert. Da der Warmwasserbehälter für das Bad nicht mehr ausreichte, ist ein wesentlich
größerer aufgestellt worden. Auf der unreinen Seite wurde ein doppelter sogenannter Arzte—
waschtisch aufgestellt.
Wegen der Anschaffung eines Vakuum-Dampfdesinfektionsapparates schweben Ver—
handlungen.
Die Zahl der Desinfektionen hat sich gegen das Vorjahr wesentlich vermehrt.
Es wurden ausgeführt:
692 (594) Dampfdesinfektionen, 46 (17) Formalindesinfektionen in der Anstalt, 1030
(809) Wohnungsdesinfektionen, 121 (4) Desinfektionen mit dem Kochkessel.
In 2699 (2378) Fällen wurde die Anstalt in Anspruch genommen; es wurden 1669
(1569) Fälle in der Anstalt, 1030 (809) in Wohnungen behandelt. Von den 1669 (1569)
Anstaltsdesinfektionen wurden 938 (949) vegen Bezahlung, 731 (620) gebührenfrei — auf
Anordnung des Stadtmagistrats —; von den 1030 (809) Wohnungsdesinfektionen 74 (42)
gegen Bezahlung, 9566 (767) gebührenfrei — auf Anordnung des Stadtmagistrats — aus—
geführt.
Die Gebühren für alle Desinfektionen betrugen 13776 (11437) A6. Davon fallen
a) auf die zahlungspflichtigen Desinfektionen in der Anstalt 2767 (2793) M, in den
Wohnungen 677 (314) M6, zusammen 3444 (3107) A; bD) auf die gebührenfreien polizeilich an—
geordneten Desinfektionen in der Anstalt 3963 (3 892) AM. in den Wohnungen 6369 (4437) A
zusammen 10332 (8330) MW.
Hiernach betrugen die eingehobenen Gebühren rund 25/0 die nicht eingehobenen rund 750/0.
Folgende Krankheitsfälle machten Desinfektionen nötig:
1909 1908
584 443
230 99
116 159
47 38
268 21
Tuberkulosee..
Scharlach.
Diphtherie und Krupp
Kindbettfieber. —
Typhus