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Gesundheitswesen
Außerdem sind noch in Verwendung:
32 Gummischieber für Asphaltpflaster,
192 Gießkannen,
212 Sprengpfostenauffsätze,
131 Strahlrohre,
An Bekleidungsstücken waren vorhanden:
47 Mäntel, 36 ganze Überanzüge,
211 Umhänge, 160 Überjacken GBlusen).
Hütten oder Hallen zum Aufbewahren von Werkzeugen und Geräten für die Straßen—
reinigung, Besprengung und Kanalreinigung waren 24 vorhanden.
Rechte und Pflichten der Arbeiter sind durch die Arbeitsordnung für die Arbeiter
der Stadt Nürnberg vom J1. Oktober 1908 und die einschlägigen Arbeitspläne festgelegt.
Die Straßenreiniger sind in Klasse J, die Partieführer in Klasse II, die Aufseher und
Handwerker der Reparaturwerkstätten in Klasse VI eingereiht.
Es erhalten:
Straßenreiniger einen Anfangslohn von 37 —, nach 18 Jahren einen Höchstlohn von 49 9
Partieführer „ 39 18 E „ 51,
Aufseher F „47,, 18 F „ 59,
Handwerker F F „47,, 18 F F „. 59,
Für Überstunden wird für die Stunde vor und für die Stunde nach der gewöhnlichen
Arbeitszeit ein Zuschlag von 250/0 und für die darüber hinaus geleistete Arbeit ein Zuschlag
von 500/0 zu dem gewöhnlichen Stundenlohn vergütet. Für die Sonntagsarbeit wird ein
Zuschlag von 500/0 zu dem gewöhnlichen Stundenlohn bezahlt. Weiter ist bestimmt, daß an
den Samstagen um 5 Uhr und an Tagen vor Feiertagen die Arbeit um 4 Uhr nachmittags unter
Zahlung des vollen Lohnes endigt. Die Stundenlöhne der vorübergehend eingestellten Hilfs—
arbeiter, welche täglich ausbezahlt werden, betrugen 34 4 an den Werktagen und 40 3
an den Sonntagen. Diejenigen ständigen Arbeiter und Aufseher, welche mehr als 3 Jahre
imunterbrochen bei der Stadt beschäftigt sind, erhalten 3, diejenigen mit öjähriger Dienstzeit
4und solche mit 10jähriger Dienstzeit 6 Tage Erholungsurlaub unter Fortzahlung ihres
Arbeitslohnes.
Beurlaubt waren im Berichtsjahre: 146 Mann je 6 Tage, 28 Mann je 4 Tage,
26 Mann je 3 Tage; insgesamt 1066 (1024) Urlaubstage.
Krank waren im Berichtsiahre 114 (103) Arbeiter mit zusammen 2320 (2266)
Werktagen.
Besprengen der Straßen. Die Besprengung der gepflasterten Straßen geschieht
mittelst Schlauch und Strahlrohr von Sprengwasserpfosten aus, die der beschotterten Straßen
teils ebenso teils mit Sprengwagen.
Infolge des gebotenen Sparens mit Wasser mußte im Berichtsjahre wie in den
Vorjahren die ausgiebige Besprengung der Straßen eingeschränkt werden. In der Haupt—
fache mußte das Besprengen der gepflasterten Straßen mit Strablrohr ganz eingestellt und
mit Wagen ausgeführt werden.
Das Besprengen wurde am 19. März begonnen und am 9. November beendigt.
Innerhalb dieser Zeit wurden die gepflasterten und beschotterten Straßen an 124 ganzen
und an 29 halben Tagen besprengt.
Von den im Vorjahre errichteten Wasserentnahmestellen im Hauptwerk der Straßen—
bahn, Fürtherstraße 140, im Elektrizitätswerk Tullnau und im Luitpoldhain, wurde an
17 Tagen das Wasser zum Sprengen entnommen. An diesen Tagen hätte sonst das
Sprengen ganz unterbleiben müssen.